Ernennung von Mitgliedern für den Beirat des Bürgerhauses Oststadt
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VII wird in ihrer Sitzung am 11. November 2025 über die Ernennung von Mitgliedern für den Beirat des Bürgerhauses Oststadt entscheiden. Der Beirat berät den Träger der Einrichtung zu allgemeinen Grundsätzen der Nutzung, etwa zur Haus- und Nutzungsordnung, zur Raumplanung sowie zur Vergabe von Räumen an Gruppen und Personen. Ausgenommen von dieser Beratung sind Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit, die in den Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes fallen.
Die Zusammensetzung des Beirats umfasst Vertreter der in der Bezirksvertretung vertretenen Parteien, Mitglieder im Einzugsbereich tätiger Vereine und Organisationen sowie Vertreter der Kirchengemeinden und der Initiative BHO. Zudem sind Jugendliche oder Ehrenamtliche, Personen mit Migrationshintergrund aus dem näheren Umfeld sowie die Leitung und Stellvertretung des Bürgerhauses Oststadt Teil des Gremiums. Die Amtsdauer der Mitglieder beträgt fünf Jahre und orientiert sich an der jeweiligen Wahlperiode der kommunalpolitischen Organe. Für die durch die Bezirksvertretung ernannten ordentlichen Vertreter werden zudem namentliche Stellvertreter bestimmt.
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Beratungsfolge
- 11.11.2025kein Ergebnis hinterlegt