Bestellung einer/eines Bezirksmobilitätsbeauftragten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VII befasst sich in ihrer Sitzung am 11. November 2025 mit dem Antrag zur Bestellung einer Bezirksmobilitätsbeauftragten bzw. eines Bezirksmobilitätsbeauftragten sowie einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters. Gemäß der Vorlage 1614/2025/BV VII wird empfohlen, diese Funktion auch für die laufende Wahlperiode neu zu besetzen.
Die Aufgaben des Mobilitätsbeauftragten umfassen die Vertretung der Interessen schwächerer Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr. Dabei sollen neben den Belangen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Autoverkehrs insbesondere die Herstellung eines barrierefreien öffentlichen Raumes berücksichtigt werden. Zur Unterstützung der Bezirksvertretung bei der Entscheidung über entsprechende Maßnahmen soll der Mobilitätsbeauftragte Kontakt zu relevanten Organisationen pflegen, um deren Wünsche und Vorstellungen zu erfassen und als Entscheidungshilfe für die BV VII zu fungieren.
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Beratungsfolge
- 11.11.2025kein Ergebnis hinterlegt