Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Schulwegsicherung Morungenstraße
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung VII für den Stadtbezirk 7 wurde eine Eingabe zur Schulwegsicherung in der Morungenstraße behandelt. Der Antragsteller schlägt vor, im Rahmen baulicher Maßnahmen eine bestehende Lücke im Gehweg zu schließen und gleichzeitig eine neue Möglichkeit zum Abstellen von Fahrrädern an dieser Stelle zu schaffen.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat den Vorschlag geprüft und dazu eine Stellungnahme abgegeben. Die Bezirksvertretung VII hat als Beschlussvorschlag festgelegt, sich den Ausführungen der Verwaltung anzuschließen. Damit wird die Position der zuständigen Fachbehörde übernommen, welche die baulichen Veränderungen im Rahmen ihrer Prüfung bewertet hat. Der Vorgang erfolgt auf Grundlage von Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW.
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