Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Ampelschaltung Krayer Straße/Grenoblestraße
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung VII wurde ein Antrag zur Überprüfung der Ampelschaltung an der Kreuzung Krayer Straße und Grenoblestraße behandelt. Der Antragsteller bat im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW um eine Untersuchung der aktuellen Ampelphasen für Fußgängerinnen und Fußgänger an dieser Stelle.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat den Sachverhalt nach einer Prüfung untersucht und dazu eine Stellungnahme abgegeben. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass sich die Bezirksvertretung VII den Ausführungen der Verwaltung anschließt. Damit wird die Entscheidung der Bezirksvertretung auf die Bewertung der zuständigen Fachbehörde gestützt.
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