TOP 24.a Bauliche Instandsetzung und Aufwertung des Gebäudes Altenessener Straße 517
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung geht es um die bauliche Situation des Gebäudes in der Altenessener Straße 517. Nach einer Ortskontrolle am 13. März 2026 wurden am Dach des Objekts bauliche Mängel festgestellt, darunter fehlende oder lose Dachpfannen. Zudem wurde eine Nutzung des Ladenlokals im Erdgeschoss zum An- und Verkauf von Waren, unter anderem Eisenwaren, ohne entsprechende Baugenehmigung registriert.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, dem Eigentümer mittels Ordnungsverfügungen aufzugeben, das Dach zu überprüfen, die notwendigen Instandsetzungen an den Dachpfannen vorzunehmen und die Standsicherheit des Daches durch eine qualifizierte Fachkraft begutachten zu lassen. Parallel dazu soll die derzeitige Nutzung des Ladenlokals untersagt werden. Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens gemäß § 28 VwVfG NRW erhalten die Betroffenen die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern oder einen Bauantrag für eine Nutzungsänderung einzureichen. Die Bezirksvertretung V hat diesen Sachverhalt zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 28.04.2026Kenntnis genommen