Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Vorstellung von Herrn Dr. Müller-Kissing (Leiter Untere Denkmalbehörde FB 61-8)
- 2.Niederschrift Nr. 24 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 20.10.2022
- 3.Niederschrift Nr. 25 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 17.11.2022
- 4.Niederschrift Nr. 26 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 01.12.2022
- 5.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 6.Beteiligung der Stadt Essen an der „Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH“Zur Vorlage · 0001/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Beteiligung an der noch zu gründenden Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH. Gemeinsam mit der Stadt Bottrop und der RAG Montan Immobilien GmbH übernimmt die Stadt Essen einen Anteil von 33,33 % am Stammkapital, was einem Nennwert von 10.000 EUR entspricht. Die Gesellschaft soll ein Gesamtvolumen von rund 7,2 Mio. EUR erhalten. Die Stadt Essen leistet im Zeitraum von 2023 bis 2026 Zahlungen in Höhe von 2,378 Mio. EUR in die Kapitalrücklage, wobei für das Jahr 2024 eine überplanmäßige Bereitstellung von 590.000 EUR bereits im Jahr 2023 vorgesehen ist. Eine Nachschusspflicht für die Stadt ist auf maximal 1.189.000 EUR begrenzt.
Die Gesellschaft wird Projektflächen wie Emil Emscher, Hafen Coelln-Neuessen, Sturmshof und Welheimer Mark entwickeln, deren geschätzter Wert bei rund 22 Mio. EUR liegt. Der Sitz der Gesellschaft wird in Bottrop liegen. Die personelle Struktur umfasst voraussichtlich eine Geschäftsführung sowie drei Mitarbeitende, unterstützt durch einen politischen und einen fachlichen Beirat.
Der Rat der Stadt Essen soll den Gesellschaftsvertrag sowie den Abschluss des Konsortialvertrags und der Vereinbarung mit Bottrop beschließen. Die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung wird ermächtigt, notwendige Beschlüsse zu fassen. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht. Die Vorprüfung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung)
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.02.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (17. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — Mit Aussprache zur Beratung in den Rat geschoben
Ergebnis: Mit Aussprache zur Beratung in den Rat geschoben - 7.Grüne Hauptstadt Europas - 2. Fortschrittsbericht 2021Zur Vorlage · 1827/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1827/2022/6 befasst sich mit dem zweiten vollständigen Fortschrittsbericht 2021 im Rahmen der Bewerbung als Grüne Hauptstadt Europas. Der Bericht wurde von der Grünen Hauptstadt Agentur erstellt und dient als Instrument zur Evaluierung der definierten Ziele sowie deren Umsetzung. Er dokumentiert den Stand der Fortschritte bis zum Jahresende 2021 in elf verschiedenen Themenfeldern, die Bereiche wie Klimaschutz, Mobilität, Luftqualität, Biodiversität, Abfallmanagement und erneuerbare Energien umfassen.
Der Bericht stellt eine Bestandsaufnahme des kommunalen Verwaltungshandelns dar, die unter Beteiligung verschiedener Fachbereiche und Beteiligungsgesellschaften erstellt wurde. Die Struktur der einzelnen Themenfelder umfasst quantitative Fortschritte seit 2015, ausgewählte Leitprojekte, aktuelle Planungen sowie eine Einschätzung der aktuellen Situation.
In der Sachverhaltsdarstellung wird ausgeführt, dass in den Bereichen, für die neue Daten vorliegen, ein Fortschritt gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen ist. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Dynamik in einigen Handlungsfeldern, etwa bei der Minderung von Treibgasemissionen oder dem Ausbau erneuerbarer Energien, nicht ausreicht, um die gesetzten Ziele rechtzeitig zu erreichen. Im Gegensatz dazu wurden Ziele wie die Reduktion der Treibhausgasminderung bis 2020 oder die Einhaltung der Stickoxidgrenzwerte bereits erreicht oder zeigen einen klaren Trend zur Zielerreichung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Ausbau Humboldtstraße von Fulerumer Straße bis Max-Halbach-Straße (Stadtgrenze Mülheim an der Ruhr)Zur Vorlage · 2073/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit dem Ausbau der Humboldtstraße im Bereich der Stadtteile Fulerum und Heißen, konkret im Abschnitt zwischen der Fulerumer Straße und der Stadtgrenze zu Mülheim an der Ruhr. Das Vorhaben umfasst die grundhafte Erneuerung des Straßenuntergrunds auf einer Länge von etwa 1100 Metern sowie die Einrichtung von Radverkehrsanlagen. Geplant sind Schutzstreifen im Bereich zwischen dem Kreisverkehr und der Scheidtstraße sowie eine Fahrradstraße bis zur Stadtgrenze.
Die Planung sieht vor, im Abschnitt zwischen Scheidtstraße und Fulerumer Straße Schutzstreifen mit einer Breite von 1,75 Metern zu realisieren. Im nördlichen Bereich wird eine Fahrradstraße empfohlen. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Erweiterung des Straßenraums durch die Einbeziehung städtischer Grundstücke. Diese Zielplanung sieht vor, dass 73 Parkplätze erhalten bleiben, während die Anzahl der Bäume durch die Pflanzung von 14 neuen Exemplaren angepasst wird. Zudem ist ein barrierefreier Ausbau der Gehwege sowie der Bushaltestellen „Regenbogenweg“ und „Gemeindezentrum Fulerum“ mit neuen Buskaps vorgesehen.
Die Gesamtkosten werden auf circa 6,5 Millionen Euro geschätzt, wobei ein städtischer Eigenanteil von 1.625.000 Euro erwartet wird. Für die Kosten der Haltestellenumbauten wird eine vollständige Förderfähigkeit angestrebt. Die Kosten für die Maßnahme werden zwischen Essen und Mülheim aufgeteilt. Der Baubeginn ist für Ende 2024 mit einer Dauer von etwa zwei Jahren vorgesehen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung beschließen und die Verwaltung mit der Herbeiführung der Baureife beauftragen.
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Beratungsfolge
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 02.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.SQSM-Stadtteilprojekt NORD (Altenessen-Süd/Nordviertel) hier: Neugestaltung Eltingplatz/Eltingstraße Bericht zum Projektverlauf und PlanungsbeschlussZur Vorlage · 1779/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung befasst sich mit dem Projektverlauf sowie dem Planungsbeschluss zur Neugestaltung des Eltingplatzes und der Eltingstraße im Rahmen des SQSM-Stadtteilprojekts Nord. Die Entwurfsplanung wurde im September 2022 fertiggestellt. Der Planungsbeschluss sieht Bruttobaukosten in Höhe von etwa 4,33 Millionen Euro vor. Die Neugestaltung wurde am 30. September 2022 zur Städtebauförderung „Sozialer Zusammenhalt“ angemeldet.
Die Planung basiert auf einem Realisierungswettbewerb, der zwischen 2016 und 2017 stattfand. Nach politischen Beratungen in der Bezirksvertretung I wurde der Entwurf im Jahr 2022 angepasst, um den Erhalt von Grünstrukturen und Baumbestand zu gewährleisten. Dies beinhaltet eine Reduzierung der Pkw-Stellplätze von 56 auf 30 sowie eine Erhöhung der Anzahl an Fahrradbügeln. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines vielseitigen Stadtraums sowie einer 200 Quadratmeter großen Grünfläche an der Waterloostraße.
Die geschätzten Gesamtkosten verteilen sich auf verschiedene Haushaltstitel, wobei für die Jahre 2023 bis 2027 Mittel in Millionenhöhe veranschlagt sind. Es wird eine Städtebauförderung von 80 bis 88 Prozent erwartet, während die Straßenbaubeiträge durch das Land Nordrhein-Westfalen übernommen werden sollen. Der Rat der Stadt Essen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und den Planungsbeschluss fassen. Ein Beschluss zum Baubeginn wird nach Abschluss der Planungen durch die Verwaltung vorgelegt. Die Bürgerbeteiligung zur Gestaltung der Sitzmöbel soll fortgesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (20. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (22. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Ergänzung des IEK Essen MITTE/OST um eine Maßnahme des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel für das Städtebauförderprogramm 2022Zur Vorlage · 2183/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung sieht die Ergänzung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) Essen MITTE/OST vor. Gegenstand der Ergänzung ist die Aufnahme einer spezifischen Maßnahme zur Klimaanpassung im Rahmen des Städtebauförderprogramms 2022. Konkret soll die Sanierung der Dächer am Essener Rathaus durch die Installation neuer Dachbegrünungsflächen auf den Rathausterrassen in das Konzept aufgenommen werden.
Hintergrund der Anpassung ist die Vorgabe des Fördermittelgebers für das Programm „Sozialer Zusammenhalt“. Eine Maßnahme zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel ist eine verpflichtende Voraussetzung für die Verwendung der bewilligten Fördermittel. Da eine ursprünglich geplante Maßnahme außerhalb des relevanten Zuwendungszeitraums durchgeführt wurde, muss nun die Dachbegrünung am Rathaus als Ersatzmaßnahme formal im IEK verankert werden.
Die Maßnahme ist Teil der laufenden Sanierungsarbeiten am Rathaus, die auch die Abdichtung und Isolierung der Dachflächen umfassen. Die neuen Dachbegrünungen sollen dazu beitragen, Niederschlagswasser bei Starkregen zu speichern, die Verdunstung zu fördern und die CO2-Konzentration in der Luft zu reduzieren. Die Aufnahme in das IEK stellt einen rein formellen Akt dar, durch den keine zusätzlichen Kosten entstehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Ergänzung zur Kenntnis nehmen und der Rat der Stadt Essen die Maßnahme offiziell in das IEK Essen MITTE/OST aufnimmt.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Wohnungsmarkt in Essen 2022 Essener Wohnungsmarktbarometer 2022Zur Vorlage · 0022/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung legt die Ergebnisse des Essener Wohnungsmarktbarometers 2022 vor. Die Daten basieren auf einer Online-Umfrage des Amtes für Stadterneuerung und Bodenmanagement aus dem September 2022, an der rund 70 Akteure des Wohnungsmarktes teilnahmen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Die Umfrageergebnisse beschreiben die Lage auf dem Mietwohnungsmarkt als überwiegend angespannt, wobei die Situation im Segment der preisgebundenen Wohnungen besonders deutlich hervorgehoben wird. Für den Eigentumsmarkt, insbesondere bei Eigenheimen und Wohnungen im mittleren Preissegment, wird die Lage ebenfalls als angespannt bewertet. Für beide Bereiche wird für die kommenden zwei bis fünf Jahre keine Entspannung erwartet. Während einkommensstarke Haushalte laut Expertenmeinung gut versorgt sind, wird die Situation für einkommensschwache Haushalte, Familien mit mehreren Kindern, Alleinerziehende sowie Senioren als schlecht eingestuft.
Das Investitionsklima im Wohnungsbau wird als schwierig beschrieben, wobei im Vergleich zum Vorjahr negative Verschiebungen in den Beurteilungen festzustellen sind. Als Hemmnisse werden die Verfügbarkeit von Baumaterial, Wartezeiten bei Handwerksbetrieben, die Kosten für Bauland sowie veränderte Finanzierungsbedingungen und Renditeerwartungen genannt. Als wesentliche Defizite werden zudem zu wenig geeignetes Bauland und hohe Neubau- sowie Planungskosten angeführt. Die Befragten sehen eine hohe Priorität in der energetischen Sanierung und dem Abbau von Instandhaltungsstau. Der Wohnungsleerstand wird als stagnierend oder rückläufig eingeschätzt.
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Beratungsfolge
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Schulentwicklungsplanung und Schulbau in den Bereichen Primarstufe sowie Sekundarstufe I und II hier: UmsetzungskonzeptZur Vorlage · 2012/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft umfasst ein Umsetzungskonzept zur Schulentwicklungsplanung sowie zum Schulbau in der Primar- und Sekundarstufe I und II. Der Rat der Stadt Essen soll die Verwaltung beauftragen, die Prüfung von Raummietungen zur Reduzierung baulicher Maßnahmen, die Vorbereitung eines sogenannten „5-Säulen-Modells“ sowie die Berichterstattung über Grundstücksmangel und Fortschritte des Schulbauprogrammes vorzunehmen. Zur Kapazitätserhöhung schlägt die Verwaltung neben personeller Verstärkung und externer Projektsteuerung auch die Einrichtung eines Ressorts „Schulbau“ bei der Immobilienwirtschaft, die Nutzung von PPP-Modellen sowie kurzfristige Immobilienanmietungen vor.
Für die personelle Umsetzung sollen ein Mehrbedarf von etwa sechs bis acht Vollzeitstellen beim Fachbereich 60 in künftigen Haushaltsplanentwürfen berücksichtigt werden. In der mittelfristigen Finanzplanung 2024–2028 ist zudem eine Ausweitung der Investitionsmittel darzustellen. Während aktuell rund 880 Millionen Euro für den Schulbau vorgesehen sind, wird für die Umsetzung des Programms in den nächsten acht bis zehn Jahren eine Erhöhung der jährlichen Mittel von derzeit 70 Millionen Euro auf über 350 Millionen Euro als notwendig dargestellt.
Baulich ist für Grundschulneubauten ein Modulbaukonzept in Holzbauweise sowie für weiterführende Schulen eine Hybridbauweise aus Stahlbeton und Holz geplant. Adhoc-Bedarfe sollen durch Containerlösungen abgedeckt werden. Zur Beschleunigung der Verfahren werden Paketvergaben an Totalunternehmer sowie die Reduzierung von Anforderungen der Schulbauleitlinie angestrebt.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.1Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage 2012/2022/7 Schulentwicklungsplanung und Schulbau in den Bereichen Primarstufe sowie Sekundarstufe I und II (Umsetzungskonzept)Zur Vorlage · 0211/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage 2012/2022/7 eingereicht, der die Schulentwicklungsplanung und den Schulbau in der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I und II betrifft. Der Antrag fordert von der Stadtverwaltung verschiedene Maßnahmen zur Information und zur strukturellen Bewertung der laufenden Prozesse.
Im Rahmen der Berichterstattung wird verlangt, dass die Verwaltung neben der regelmäßigen Information in den Fachausschüssen mindestens quartalsweise eine schriftliche Listendarstellung im Format Plan, Ist und Prognose an einen interfraktionellen Empfängerkreis übermittelt. Zudem soll bis Mitte 2023 eine grafische Darstellung sowie eine Beschreibung der Zuständigkeiten, Arbeitsprozesse und Realisierungsverantwortlichkeiten innerhalb der Stadtverwaltung und der IME im Ressort Schulbau vorgelegt werden.
Der Antrag sieht zudem vor, dass bis spätestens Mitte 2024 eine erste Evaluation des sogenannten 5-Säulen-Modells erfolgt, um dessen Leistungsfähigkeit und etwaigen Anpassungsbedarf zu prüfen. Des Weiteren wird eine Einschätzung zur Realisierung des prognostizierten Personalmehrbedarfs sowie zu dessen räumlicher Unterbringung und technischer Ausstattung gefordert. Dabei soll der Zeitpunkt und die Messgröße definiert werden, ab dem Alternativlösungen zur Sicherung der Schulplatzschaffung notwendig werden. Schließlich sollen Standards für die flächenmäßige und qualitative Unterschreitung der Schulbauleitlinie festgelegt werden, um Spielräume für Interimslösungen und endgültige Schulgebäude zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Enthaltung der Fraktionen SPD und FDP
Ergebnis: einstimmig empfohlen mit Enthaltung der Fraktionen SPD und FDP - 12.A.Sanierung der Essener Schultoiletten hier: Sachstand und Fortschreibung UmsetzungskonzeptZur Vorlage · 2170/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Sachstand zur Umsetzung des Schultoilettenprogramms in Essen vorgelegt. Nach dem Beschluss des Rates vom September 2022 über die Fortsetzung des Programms und den Baubeginn neuer investiver Maßnahmen berichtet die Immobilienwirtschaft über den aktuellen Fortschritt.
Im Berichtszeitraum wurden fünf Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von etwa 2,8 Millionen Euro abgeschlossen. Trotz dieser Fertigstellungen besteht an 93 von 189 Schulstandorten weiterhin Sanierungsbedarf, da sechs weitere Standorte in das Programm aufgenommen wurden. Die Umsetzung der verbleibenden Maßnahmen verteilt sich auf die Fachbereiche FB 60, EABG und GVE, die sich in unterschiedlichen Planungs- und Ausführungsphasen befinden.
Bei einigen laufenden und abgeschlossenen Sanierungen sind Mehrkosten entstanden. Als Gründe werden allgemeine Preissteigerungen bei Baumaterialien sowie ein erhöhter Leistungsaufwand durch die Bausubstanz angeführt, etwa durch notwendige Erneuerungen von Versorgungsleitungen oder die Mitwirkung angrenzender Bauteile.
Zudem kam es an einigen Standorten zu Planungsänderungen. Während an der Ardeyschule eine kleinere Sanierung vorgesehen ist, sind für die Schule am Krausen Bäumchen, die Theodor-Fliedner-Schule sowie das Schulzentrum Burgaltendorf Neubauten geplant. An der Realschule Essen-West wird die Sanierung zugunsten von Renovierungsarbeiten und einem Neubau im Rahmen eines Pavillonprojekts angepasst. Verzögerungen beim Baubeginn an einzelnen Standorten wurden auf organisatorische und personelle Umstrukturierungen zurückgeführt.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.B.Generalsanierung des Verwaltungsgebäudes Söllingstraße 13-15 hier: Beauftragung eines GeneralplanersZur Vorlage · 2025/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen wird über die Beauftragung der Verwaltung mit der Planung der Generalsanierung des denkmalgeschützten Verwaltungsgebäudes in der Söllingstraße 13-15 bis zur Leistungsphase 3 der HOAI beraten. Für die Planungsleistungen sind Kosten in Höhe von 500.000 Euro vorgesehen. Diese setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen, darunter Hochbauplanung mit 370.000 Euro, die technische Gebäudeausrüstung mit 30.000 Euro sowie Untersuchungen zu Schadstoffen, Statik, Fassaden und Brandschutz. Da der Schwellenwert von 215.000 Euro netto überschritten wird, ist ein europaweites Vergabeverfahren mit einer voraussichtlichen Dauer von etwa drei Monaten erforderlich.
Der Rat der Stadt Essen soll zudem die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 500.000 Euro für das Haushaltsjahr 2023 beschließen. Die Finanzierung der Planungskosten erfolgt über einen Planungspooltopf sowie durch die Verwendung von Minderausgaben aus einem anderen Projekt. Der gesamte Grobkostenrahmen für die Sanierung wird auf circa 15 Millionen Euro geschätzt.
Die Verwaltung empfiehlt, das Gebäude nach der Sanierung als Lagerstandort ab dem ersten Obergeschoss sowie zur Einrichtung einer Digitalisierungsstraße im Erdgeschoss zu nutzen. Ziel dieser Nutzung ist die wirtschaftliche Sicherung des Baudenkmals und die Vermeidung externer Mietkosten. Es wird zudem auf das Interesse des Essener Tafel e. V. an einer möglichen Verlagerung hingewiesen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Neubauprojekt Schulinterim Rosastraße, Von-Einem-Straße hier: Baubeginn zur öffentlichen Spielplatzgestaltung der Wiesenfläche Rosastraße/IsenbergstraßeZur Vorlage · 2147/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Neubauprojekts für ein Schulinterim an der Rosastraße/Von-Einem-Straße, das als Ausweichquartier für die Andreasschule und die Sternschule dient, ist die Neugestaltung einer Ausgleichsfläche als öffentlicher Spielplatz vorgesehen. Da für das Schulinterim eine Fläche von 2.425 Quadratmetern beansprucht wird, besteht die Verpflichtung des Schulträgers, entsprechende Ausgleichsflächen zu schaffen. Ein Teil dieser Fläche umfasst eine 1.584 Quadratmeter große, bisher ungenutzte Wiesenfläche am Eckgrundstück Rosastraße/Isenbergstraße.
Die Entwurfsplanung für den neuen Spielplatz orientiert sich an den städtischen Spielraumleitlinien für die Altersgruppe der 10- bis 17-Jährigen. Das Gelände soll barrierefrei begehbar sein und über Sitzgelegenheiten sowie Kletterkombinationen, eine Tampenschaukel und eine Calisthenicsanlage verfügen. Die Planung wurde unter Einbeziehung der Schulleitung des Helmholtz-Gymnasiums, der Bezirksvertretung II sowie der Fachabteilung Grün und Gruga erstellt. Bei einem planmäßigen Bauablauf ist die Inbetriebnahme für Juni 2024 vorgesehen.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 285.000 Euro. Für die Umsetzung wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 255.000 Euro für das Jahr 2023 beantragft, wobei die Deckung durch eine entsprechende Minderausgabe aus einem Pool für Planungsleistungen erfolgen soll. Die nach der Fertigstellung entstehenden Flächen werden dem Fachbereich 67 zur Unterhaltung und Pflege zugeordnet.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Bilanzielle Grundstücksübertragung von städtischen Grundstücken an die Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) hier: Am ThurmfeldZur Vorlage · 1884/2022/7 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft sieht die bilanzielle Grundstücksübertragung von städtischen Flächen an die Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) vor. Im Zentrum der Maßnahme steht das Areal am Sportbad Thurmfeld. Durch die Übertragung im Wege der Sacheinlage sollen die Flächen, die die Aufstellfläche des Schwimmbades sowie Parkplatz- und Grünflächen umfassen, rechtlich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zugeordnet werden.
Der Vorgang dient dazu, die Grundstücksübertragungen nachzuholen, die nach der Inbetriebnahme des Sportbads im Januar 2016 noch nicht vollständig abgeschlossen werden konnten. Die Grundlage für die Bewertung der Flächen bildet ein Wertgutachten des Fachbereichs Geoinformation, Vermessung und Kataster, welches einen Bodenwert von etwa 70 Euro pro Quadratmeter festlegt. Dabei wird ausschließlich der Grund und Boden bewertet; das aufstehende Schwimmbad bleibt unberücksichtigt.
Die Übertragung umfasst insgesamt vier Flurstücke der Gemarkung Essen, Flur 10, mit einer Gesamtfläche von 14.068 Quadratmetern und einem Gesamtwert von 984.760 Euro. Die einzelnen Anteile verteilen sich auf die Flurstücke 243, 244, 247 und 249. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Übertragung beschließt, nachdem die entsprechenden Ausschüsse sowie die Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk I ihre Empfehlungen bzw. die Kenntnisnahme abgegeben haben.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (22. Sitzung) — Kenntnis genommen und einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.12.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Mehrfachbeauftragung zum Flughafen Essen/Mülheim hier: Vorstellung der Ergebnisse und Bericht über das weitere Vorgehen der Stadt Mülheim an der RuhrZur Vorlage · 2195/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung dient der Kenntnisnahme der Ergebnisse einer Mehrfachbeauftragung zum Flughafen Essen/Mülheim im Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen. Ziel des Verfahrens war die Erstellung städtebaulicher Rahmenkonzepte für das Flughafenareal, um eine Entscheidung über die Fortführung des Flugbetriebs über das Jahr 2034 hinaus zu ermöglichen. Dabei wurden zwei Entwicklungsstufen definiert: Die erste Stufe sieht die Fortführung des Flugbetriebs bei gleichzeitiger Verkleinerung der Infrastruktur zur Schaffung von 12,2 Hektar Gewerbefläche vor, während die zweite Stufe die Aufgabe des Flugbetriebs und eine Erweiterung der Flächen auf insgesamt 27,7 Hektar vorsieht.
Im Rahmen eines Wettbewerbs zwischen drei Planungsbüros wurde der Entwurf des Büros Rheinflügel Severin einstimmig als Sieger gewählt. Der Entwurf sieht die Entwicklung von zwei Gewerbebändern mit einem zentralen Grünzug und Erschließungsachsen vor. Die Jury bewertete den Beitrag als wirtschaftlichste Variante mit hoher Flexibilität. Dennoch wurde ein Anpassungsbedarf festgestellt, um die Anforderungen an die Gebietsentwicklung, die Infrastruktur des Flughafens sowie Themen wie Regenwasser, Energieerzeugung und Kaltluftströme zu berücksichtigen. Zudem sollen die verkehrlichen Auswirkungen und die naturschutzfachliche Genehmigungsfähigkeit vertieft untersucht werden. Für das erste Quartal 2023 sind Abstimmungsgespräche zwischen den Städten Essen und Mülheim an der Ruhr geplant, um einen gemeinsamen Verfahrensvorschlag für die politischen Gremien beider Städte auszuarbeiten.
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Beratungsfolge
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Vorkaufsrecht gemäß § 31 Denkmalschutzgesetz NRWZur Vorlage · 2000/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Nummer 2000/2022/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 31 des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen. Seit dem Inkrafttreten des neuen Landesgesetzes zum 1. Juni 2022 besteht für eingetragene Denkmäler und ortsfeste Bodendenkmäler ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Dies hat zur Folge, dass Notarinnen und Notare im Rahmen der Abwicklung von Kaufverträgen um eine Erklärung über das Bestehen und die Ausübung dieses Rechts gebeten werden, da der Eingang dieser Erklärung häufig Voraussetzung für die Fälligkeit des Kaufpreises ist.
Das Gesetz umfasst nach der Darstellung der Verwaltung auch den Erwerb von Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz sowie von Erbbaurechten, da eine explizite Ausschlussregelung im Denkmalschutzgesetz fehlt. Um die Abwicklung notarieller Kaufverträge nicht zu verzögern, sieht die Verwaltung vor, auf die Ausübung des Vorkaufsrechts in Bezug auf Wohneigentum und Erbbaurecht zu verzichten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und den Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts für diese Rechtsformen beschließt.
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Beratungsfolge
- 16.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — abgesetzt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben - 17.Bebauungsplanverfahren "Bottroper Straße/Hilgerstraße (Thurmfeld)" Stadtbezirk: I, Stadtteil: Nordviertel Information über das städtebauliche Konzept sowie Beschluss über die Fortführung des BebauungsplanverfahrensZur Vorlage · 2168/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Bottroper Straße/Hilgerstraße (Thurmfeld)“ im Essener Nordviertel ist die Entwicklung eines Forschungs- und Innovationscampus auf einer Fläche von etwa 10,6 Hektar vorgesehen. Der städtebauliche Entwurf sieht eine Bruttogrundfläche zwischen circa 84.000 und 110.000 Quadratmetern vor, wobei unter Berücksichtigung der Universität Duisburg-Essen Werte von etwa 98.000 bis 124.000 Quadratmetern möglich sind. Die Planung umfasst unter anderem ein Hochhaus mit bis zu 20 Geschossen sowie zwei Quartiersparkhäuser mit Kapazitäten von etwa 700 beziehungsweise 400 Stellplätzen.
Ein zentraler Bestandteil des Konzepts ist eine als „grüne Fuge“ bezeichnete Fläche zur Hitzeminderung und Regenwasserbewirtschaftung. Geplant sind die Anpflanzung großer Bäume sowie eine kaskadenförmige Wasserlandschaft zur Verdunstungskühlung und als Retentionsfläche bei Starkregen. Dabei soll eine Anbindung an den Teich im Segerothpark geprüft werden. Ergänzend sind Fassaden- und Dachbegrünungen, Photovoltaik-Anlagen sowie Kleinst-Windräder für das Quartiersenergiemanagement vorgesehen. Die Gebäudestruktur soll den Luftaustausch und die Luftqualität fördern.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung I sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, das Verfahren auf Basis des vorliegenden städtebaulichen Konzeptes fortzuführen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz des Vorhabens wird als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (22. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Willy-Brandt-Platz"Zur Vorlage · 2149/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für den Bereich „Willy-Brandt-Platz“ im Stadtbezirk I beschließen. Das etwa 7.700 m² große Plangebiet im Stadtteil Stadtkern umfasst den südlichen Teil des ehemaligen Hauptpostgebäudes und wird im Norden durch den Königshof und die Lindenallee, im Osten durch den Willy-Brandt-Platz, im Süden durch die Hachestraße und im Westen durch die Straße An der Reichsbank begrenzt.
Ziel der Planung ist die Überarbeitung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 4/85. Der bisherige Plan sieht das Areal als Gemeinbedarfsfläche für die Deutsche Bundespost vor. Da dieser Flächenbedarf nicht mehr besteht, soll das Gebiet neuen Nutzungsmöglichkeiten zugeführt werden. Die Aufstellung soll die Aufwertung der Innenstadt unterstützen und ein städtebauliches Entree am Eingang zur Innenstadt ermöglichen, das mit der Gestaltung des Willy-Brandt-Platzes sowie den Entwicklungen im Umfeld, wie etwa dem Königshof, im Einklang steht.
Der neue Bebauungsplan soll zudem die Nutzung für soziale und gesundheitliche Zwecke steuern. Die Vorlage sieht vor, dass die Bezirksvertretung I für das Vorhaben keine Bedenken erhebt. Die rechtliche Grundlage für das Verfahren bildet das Baugesetzbuch.
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- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (22. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Vogelheimer Straße / An der Walkmühle (Wohngebiet)", Aufnahme in das ArbeitsprogrammZur Vorlage · 1867/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat die Aufnahme des Bebauungsplanes „Vogelheimer Straße / An der Walkmühle (Wohngebiet)“ in das Arbeitsprogramm beschlossen. Das etwa 1,25 Hektar große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk V im Stadtteil Vogelheim. Die räumliche Begrenzung erfolgt im Norden durch die Vogelheimer Straße, im Osten entlang einer Linie etwa 40 Meter westlich der Walkmühlenstraße, im Süden durch das Gewerbegebiet Welkerhude und im Westen durch das Grundstück der Vogelheimer Straße 277.
Das Gebiet umfasst derzeit die Flächen eines Kindergartenstandortes sowie verschiedener Senioreneinrichtungen. Ziel der neuen Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets zur Neustrukturierung der Fläche. Geplant ist die Errichtung von 80 bis 100 Wohneinheiten, die sowohl geförderten Wohnungsbau als auch Eigentum umfassen sollen. Zudem ist die Schaffung eines Kindergartens vorgesehen.
Die Vorlage begründet die Notwendigkeit eines neuen Planverfahrens mit den veränderten Rahmenbedingungen des Wohnungsmarktes seit der letzten Festsetzung im Jahr 1981. Der Aufstellungsbeschluss dient zudem der Sicherung der Bauleitplanung, da er die Voraussetzung für die Zurückstellung von Bauvoranfragen und Bauanträgen nach dem Baugesetzbuch bildet und die Grundlage für eine mögliche Veränderungssperre darstellt. Die Bezirksvertretung V hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 31.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Anträge und Anfragen
- 20.1Entwicklungspotentiale zur Schaffung von Wohnraum und Kindertagesbetreuung im Bereich Worringstraße 285 BurgaltendorfZur Vorlage · 2066/2022/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Vorlage 2066/2022/FDP einen Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen gestellt. Ziel des Antrags ist die Prüfung von Entwicklungspotenzialen auf dem Grundstück in der Worringstraße 285 im Essener Stadtteil Burgaltendorf.
Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung die Möglichkeiten zur baulichen Entwicklung dieser Fläche aus Sicht der Stadtverwaltung untersucht und mögliche Schritte zur Realisierung darlegt. Dabei soll die Prüfung mit Priorität darauf ausgerichtet sein, Wohnraum sowie eine Kindertagesbetreuung auf dem Areal zu schaffen. Zudem wird die Prüfung der Erstellung eines Bebauungsplanes für das betreffende Grundstück gefordert.
Als Begründung führt die Fraktion den hohen Bedarf an Wohnraum in Essen und speziell im Stadtteil Burgaltdorf an. Unter Verweis auf eine Wohnungsraumanalyse wird darauf hingewiesen, dass bis zum Jahr 2030 etwa 16.500 neue Wohnungen in der Stadt benötigt werden, um der Bevölkerungsentwicklung gerecht zu werden. Hierfür müssten Flächen im Stadtgebiet identifiziert und die notwendigen planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Das etwa 11.000 Quadratmeter große Grundstück in der Worringstraße wird als eine solche potenzielle Fläche angeführt.
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Beratungsfolge
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 01.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 20.2Anfrage zum nächsten Wohnungsmarktbericht der Arbeitsgruppe Perspektive Wohnen (Anfrage der AfD-Fraktion)Zur Vorlage · 0212/2023/AfD · Antrag AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 0212/2023/AfD eine Anfrage an den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die methodische Vorgehensweise bei der Ermittlung der Leerstandssituation im freifinanzierten Wohnungsbestand für den kommenden Wohnungsmarktbericht 2023.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf eine vorangegangene Sitzung des Ausschusses vom November 2022. In diesem Zusammenhang wurde die Verwendung von abgemeldeten Stromzählern als Indikator für Leerstand kritisiert, da Stromzähler während Leerstandszeiten seitens des Grundversorgers auf die jeweiligen Eigentümer umgemeldet werden können. Die Anfrage fordert eine Klärung, wie die Informationen zur Leerstandssituation im nächsten Bericht erhoben werden sollen.
Zudem wird auf eine Diskrepanz zwischen der Rückäußerung der Verwaltung und den Angaben im vorangegangenen Wohnungsmarktbericht 2022 hingewiesen. Während die Verwaltung angab, dass Zähler mit einem Jahresverbrauch von unter 180 Kilowattstunden berücksichtigt würden, sah der Bericht 2022 vor, dass Zähler mit einem Niedrigverbrauch unter 150 Kilowattstunden aufgrund mangelnder Plausibilität nicht mehr herangezogen werden. Die Anfrage zielt darauf ab, eine einheitliche und nachvollziehbare Datengrundlage für die zukünftige Berichterstattung sicherzustellen. Die Zuständigkeit für die Vorlage liegt beim Geschäftsbereich 7.
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- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — schriftliche Beantwortung
Ergebnis: schriftliche Beantwortung - 21.Verschiedenes
- 22.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 23.Außenwerbekonzept für die Stadt EssenErgebnis: Kenntnis genommen
- 24.öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 25.Anträge und Anfragen
- 26.Mitteilungen der Verwaltung
- 27.Pressemitteilung