Mittelvergabe aus Erträgen der Freibettenstiftung/Julius-von- Waldthausen-Stiftung und Rücklagenbildung zur Kapitalverstärkung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration berät über die Vergabe von Stiftungsmitteln aus der Freibettenstiftung sowie der Julius-von-Waldthausen-Stiftung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die verfügbaren Erträge gemäß den vorliegenden Förderanträgen bereitzustellen und gleichzeitig Rücklagen zur Kapitalverstärkung zu bilden.
Für die Freibettenstiftung ist eine Vergabe von 67.061 Euro vorgesehen. Da die Summe der eingegangenen Förderanträge mit insgesamt 84.333 Euro die aktuell sicher verfügbaren Mittel übersteigt, sollen die Anträge entsprechend gekürzt werden. Bei der Julius-von-Waldthausen-Stiftung ist eine Ausschüttung von 11.090 Euro geplant, wovon 7.130 Euro an die DRK-Schwesternschaft Essen e. V. und 3.960 Euro an den Verein Wiese e. V. gehen sollen.
Zur langfristigen Sicherung des Stiftungsvermögens und zum Ausgleich von Kaufkraftverlusten soll zudem ein Teil der Erträge in Rücklagen zurückgeführt werden. Hierfür ist eine Zuführung von 32.300 Euro für die Freibettenstiftung sowie 6.000 Euro für die Julius-von-Waldthausen-Stiftung vorgesehen. Die Rücklagenbildung ist dabei auf maximal ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung begrenzt.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024einstimmig beschlossen