Absperrung Gehweg vor Krayer Straße 127
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Bauordnung hat im Rahmen eines ordnungsbehördlichen Verfahrens eine Anordnung bezüglich eines Gebäudes in der Krayer Straße 127 erlassen. Im Zuge einer Ortsbegehung durch die Bauaufsichtsbehörde wurden Mängel an Dach und Fassade des Objekts festgestellt, darunter starker Moosbefall, gelöhte Schindeln aus Dachpappe sowie Risse und Abplatzungen. Da bereits Teile der Fassade und des Daches auf den Gehweg gefallen waren, wurde das Verfahren eingeleitet.
Nachdem der Hauseigentümer auf eine Anhörung vom 14. November 2024 keine Reaktion zeigte, wurde am 25. März 2025 eine Ordnungsverfügung versandt. Diese verpflichtet den Eigentümer, das Dach und die Fassade durch einen Fachbetrieb auf lose Teile untersuchen zu lassen sowie diese zu entfernen oder fachgerecht zu befestigen. Die Durchführung ist dem Amt schriftlich mitzuteilen.
Hinsichtlich der Absperrung des Gehwegs gab die Verwaltung an, dass die ursprüngliche Sperrung ohne Einbeziehung des Amtes erfolgte und der Veranlasser nicht ermittelt werden konnte. Die Entfernung der Absperrung wurde jedoch am 12. Februar 2025 genehmigt, da durch den Nachweis eines errichteten Gerüstes eine hinreichende Sofortmaßnahme als gegeben angesehen wurde.
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- 13.05.2025Kenntnis genommen