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Vorlage

Nutzung des Rathaus-Foyers und der Sitzungssäle des Rathauses einschließlich der entgeltpflichtigen Überlassung an Dritte

1043/2026/OB 08.07.2026 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat einen Vorschlag zur Neuregelung der Nutzung des Rathaus-Foyers und der Sitzungssäle vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Regelungen zur entgeltlichen Überlassung des Ratssaals und des Rathaus-Foyers an Dritte teilweise aufzuheben. Damit soll die kommerzielle Vermietung dieser Räumlichkeiten für Ausstellungen und andere Veranstaltungen mit sofortiger Wirkung eingestellt werden.

Zusätzlich wird beantragt, die entgeltliche Vermietung der Sitzungsräume R 1.16, R 1.17 und R 1.21 an Wochenenden und Feiertagen einzustellen. Laut Begründung übersteigen die Kosten für Personal, Technik und Service bei Veranstaltungen an diesen Tagen die erzielten Einnahmen. Die Nutzung der übrigen Sitzungsräume des Rathauses durch Dritte soll hingegen an Werktagen im Rahmen der geltenden Regelungen weiterhin möglich bleiben.

Die Neuausrichtung dient laut Vorlage dazu, die Verfügbarkeit der repräsentativen Räume für städtische Aufgaben und die kommunale Demokratie sicherzustellen sowie Verwaltungsabläufe zu vereinfachen. Eine kostenfreie Nutzung des Ratssaals und der Foyers bleibt bei Zustimmung des Oberbürgermeisters für bestimmte Anlässe weiterhin möglich.

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