Nutzung des Rathaus-Foyers und der Sitzungssäle des Rathauses einschließlich der entgeltpflichtigen Überlassung an Dritte
1043/2026/OB · Vorlage · 08.07.2026 · Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation
▶ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 1043/2026/OB wird eine Änderung der Nutzungsregeln für die Räumlichkeiten des Essener Rathauses beantragt. Der Vorschlag sieht vor, den Ratsbeschluss vom 24. Januar 1996 in Bezug auf die entgeltliche Überlassung des Ratssaals und des Rathaus-Foyers an Dritte teilweise aufzuheben. Damit soll die Vermietung dieser zentralen Räume für Ausstellungen und andere Veranstaltungen eingestellt werden. Ziel ist es, die Verfügbarkeit der Räumlichkeiten für städtische Aufgaben sowie die Anforderungen an Sicherheit und Flexibilität dauerhaft sicherzustellen.
Zudem soll die entgeltliche Vermietung der Sitzungsräume R 1.16, R 1.17 und R 1.21 an Wochenenden und Feiertagen beendet werden. Die Begründung führt aus, dass die Kosten für Personal, Technik und Serviceleistungen die erzielten Einnahmen übersteigen. Eine Nutzung dieser Räume durch Dritte bleibt jedoch im Rahmen der geltenden Regelungen an Werktagen weiterhin möglich.
Die kostenfreie Nutzung des Ratssaals und der Foyers für offizielle städtische Anlässe, wie etwa die „Närrische Ratssitzung“, kann nach wie vor mit Zustimmung von Oberbürgermeister Kufen erfolgen. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie im Rat der Stadt Essen erwartet.
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