Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW; hier: Gefährdung durch E-Scooter auf Gehwegen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden steht eine Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW zur Kenntnis, die ein Verbot von Leih-E-Scootern fordert. Der Antragsteller begründet das Begehren mit der Gefährdung durch das Befahren von Gehwegen sowie steigenden Unfallzahlen und dem zunehmenden Fehlverhalten der Nutzenden.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und weist darauf hin, dass für technische Steuerungen zur Vermeidung von Fehlverhalten bundesgesetzliche Regelungen erforderlich sind. Zur Unfallstatistik legt die Verwaltung Daten der Polizei vor, wonach die Unfallrate im Verhältnis zur Gesamtzahl der Fahrzeuge zwischen 2023 und 2025 weitgehend stabil geblieben ist, während die Anzahl der verfügbaren Fahrzeuge und Anbieter im Stadtgebiet gestiegen ist. Ein Anstieg der Schwerverletzten bei E-Scooter-Fahrenden wird mit dem persönlichen Risiko der Nutzenden, etwa durch das Fehlen von Helmen, in Verbindung gebracht.
Die Verwaltung führt zudem aus, dass bei Kontrollen in Fußgängerzonen auch Verstöße durch Radfahrende festgestellt wurden. Ein Verbot der E-Scooter würde eine Ungleichbehandlung gegenüber Fahrrädern darstellen. Die Stadt Essen setzt stattdessen auf die Einrichtung von Hubs zur Lenkung des Parkverhaltens und steht im Austausch mit den Anbietern, die technische Verbesserungen wie Blinker umsetzen. Die Stadt hält an der Bereitstellung der Fahrzeuge als etabliertes Verkehrsmittel fest.
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Beratungsfolge
- 10.11.2026anstehend
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