Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 5 über die Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 08.09.2026
- 2.Mitteilungen der Verwaltung zu bereits behandelten Eingaben
- 2.1Prüfung und Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Oberhauser Straße hier: aktueller Sachstand
- 3.Beschwerde über die Abkehr des differenzierten Grundsteuerhebesatzes B für 2026 und damit Erhöhung der Grundsteuer für WohnimmobilienZur Vorlage · 1741/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Finanzbuchhaltung und des Stadtsteueramtes befasst sich mit einer Eingabe, die als offener Brief im Büro des Oberbürgermeisters eingegangen ist. Die Antragstellenden kritisieren die Änderung des Grundsteuerhebesatzes für das Jahr 2026, durch die der Hebesatz für Wohngrundstücke von 655 v. H. auf 925 v. H. gestiegen ist. Sie verweisen auf die damit verbundene Erhöhung der Wohnkosten für Eigentümer sowie potenzielle Auswirkungen auf Mieter und bitten um eine Rückkehr zu differenzierten Hebesätzen sowie um eine Berücksichtigung der Gesamtbelastung des Wohnens bei künftigen Entscheidungen.
Die Verwaltung erläutert, dass für 2026 aufgrund ungeklärter Rechtsfragen ein einheitlicher Hebesatz festgesetzt wurde, um die finanzielle Stabilität des städtischen Haushalts zu gewährleisten und rechtliche Risiken zu minimieren. Ein Anstieg des Hebesatzes um etwa 41 Prozent bedeute nicht zwangsläufig eine identische Erhöhung der Steuerlast im Einzelfall, da die Höhe von den jeweiligen Grundsteuerwerten abhängt.
Hinsichtlich der rechtlichen Lage weist die Verwaltung darauf hin, dass die Zulässigkeit differenzierter Hebesätze in Nordrhein-Westfalen derzeit nicht abschließend geklärt ist. Während verschiedene Urteile der Verwaltungsgerichte unterschiedliche Einschätzungen zu der Rechtfertigung von Mindereinnahen oder der Berücksichtigung von Wohnnutzung bei Nichtwohngrundstücken liefern, steht eine obergerichtliche Klärung durch das Oberverwaltungsgericht Münster noch aus. Die Verwaltung beabsichtigt, die weitere Rechtsprechung bei künftigen Hebesatzentscheidungen zu berücksichtigen. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die Erläuterungen zur Kenntnis nehmen.
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- 10.11.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung)
- 4.Ergänzung der Kühlortekarte um städtische Orte und ÖffnungszeitenZur Vorlage · 1762/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1762/2026/6 des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit dem Vorschlag von Petenten, den öffentlichen Zugang zu klimatisierten Verwaltungsgebäuden während Hitzeperioden zu ermöglichen. Die Antragstellenden regen an, die Standorte und Öffnungszeiten solcher Räume in Warnmeldungen und auf kommunalen Kanälen zu verbreiten sowie die bestehende Kühlortekarte um Informationen zu städtischen Orten und deren Öffnungszeiten zu ergänzen.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und erläutert, dass im Rahmen der Erarbeitung eines kommunalen Hitzeaktionsplans die Umsetzbarkeit von sogenannten Cooling Centern geprüft wird. Die Einrichtung solcher Zentren wird als herausfordernd eingestuft, da nur wenige städtische Dienststellen über klimatisierte Gebäude verfügen und ein Großteil der Dienstgebäude nicht klimatisiert ist. Zudem müssten Kriterien wie Barrierefreiheit und die Zugänglichkeit an Wochenenden berücksichtigt werden. Die Stadt steht hierzu im Austausch mit anderen Kommunen sowie dem Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen, um Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen.
Hinsichtlich der Kühlortekarte weist die Verwaltung darauf hin, dass für Orte wie Kirchen, Hallenbäder oder Museen bereits weitgehend Informationen zu Öffnungszeiten hinterlegt sind, wobei diese teilweise über weiterführende Links abrufbar sind. Für Parkanlagen oder Spielplätze werden keine Öffnungszeiten aufgeführt. Die bestehenden Beschreibungen der über 500 Einträge sind kurz gehalten, um die Lesbarkeit auf mobilen Endgeräten zu gewährleisten. Die Verwaltung wird die Einträge jedoch auf Bedarf erneut überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.
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- 10.11.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung)
- 5.Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW; hier: Laubbläser-LärmZur Vorlage · 1791/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW haben Bürgerinnen und Bürger aus dem Essener Südviertel die Bezirksvertretung I über die Lärm- und Umweltbelastung durch den Einsatz von Laubbläsern informiert. Die Anwohner führen an, dass die Lärmbelastung in dicht besiedelten Wohngebieten trotz Einhaltung der gesetzlichen Betriebszeiten die Belastungsgrenze überschreite. Zudem werden gesundheitliche Bedenken hinsichtlich der Aufwirbelung von Feinstaub und biologischen Stoffen sowie ökologische Risiken für bodenlebende Kleintiere angeführt. Die Antragstellenden fordern ein vollständiges Verbot von Laubbläsern in Wohngebieten zugunsten emissionsfreier Alternativen sowie eine Verschärfung der lokalen Straßenreinigungssatzung, um den Einsatz fossiler Geräte zu minimieren.
Die Verwaltung stellt dazu fest, dass ein generelles Verbot aus europarechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Der Betrieb von Geräten mit Verbrennungsmotoren unterliegt der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, welche feste Betriebszeiten in Wohngebieten vorgibt. Die Untere Immissionsschutzbehörde verzeichnete in den Jahren 2025 und 2026 einen geringen Anteil an Lärmbeschwerden im Zusammenhang mit Laubbläsern.
Die zuständige Entsorgungsgesellschaft gibt an, dass der Einsatz von Laubbläsern für die Straßenreinigung in verparkten Bereichen derzeit unverzichtbar sei. Zwar werden bereits elektrische Geräte genutzt, deren Leistung jedoch für die Reinigung von festgesetzten Verschmutzungen oder in großflächigen Fußgängerbereichen noch nicht ausreicht. Die Entwicklung der Gerätetechnik wird weiterhin beobachtet. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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- 10.11.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung)
- 6.Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer am BaldeneyseeZur Vorlage · 1429/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer vorliegenden Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr wird die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer im Bereich der Gabelung der Freiherr-vom-Stein-Straße am Baldeneysee thematisiert. Hintergrund ist eine Eingabe, die eine Verbesserung der Verkehrssituation an der Stelle nach der Essener Kanu- und Segelgesellschaft e.V. anregt. An dieser Gabelung teilt sich die Straße in einen Weg am See sowie eine Fortführung der Straße mit Grünstreifen auf.
Die Eingabe beschreibt, dass es bei hohem Besucheraufkommen zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radverkehr, insbesondere E-Bikern, kommt. Als Maßnahme wird vorgeschlagen, den Weg am See, sofern die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen, als reinen Fußgängerweg auszuweisen und den Radverkehr auf die Freiherr-vom-Stein-Straße zu lenken.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass sich die Stadt Essen im Rahmen des Entwicklungskonzepts „Erlebnisraum Baldeneysee 2033“ bereits mit dieser Thematik auseinandersetzt. Im Zuge dessen wurde geprüft, inwieweit eine Trennung der Wege an der beschriebenen Gabelung umsetzbar ist, wobei auch die bestehende Beschilderung und das Besucheraufkommen berücksichtigt wurden. Eine abschließende Beurteilung geeigneter Regelungen kann erst erfolgen, wenn die Konzepterstellung abgeschlossen und durch die zuständigen Gremien legitimiert wurde. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die Vorlage zur Kenntnis nehmen.
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- 10.11.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung)
- 7.Verunstaltungen an VersorgungskästenZur Vorlage · 1434/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit einer Eingabe, in der nach dem Umgang der Stadt Essen mit verunstalteten und beschmierten Versorgungskästen im Stadtgebiet gefragt und Verbesserungen gewünscht werden.
Die Verwaltung führt aus, dass Verunreinigungen an technischen Anlagen zu zusätzlichem Reinigungs-, Unterhaltungs- und Verwaltungsaufwand führen. Das Amt für Straßen und Verkehr betreibt allein für die öffentliche Straßenbeleuchtung rund 1.510 Versorgungsschränke sowie zahlreiche Steuerkabinetten für Lichtsignalanlagen. Eine kontinuierliche Sichtkontrolle aller Standorte ist aufgrund der hohen Anzahl an Anlagen sowie personeller und organisatorischer Einschränkungen nicht möglich. In einigen Bereichen werden bereits Anti-Graffiti-Beschichtungen eingesetzt, deren Erneuerung jedoch zusätzliche Kosten verursacht.
Als möglicher Ansatz zur Reduzierung von Schmierereien wird eine gestalterische Aufwertung der Anlagen genannt. Erfahrungen mit künstlerisch gestalteten Kästen von Schulen und Kindergärten zeigten, dass diese seltener erneut beschmiert werden. Zudem besteht die Möglichkeit, städtische Schaltschränche nach Genehmigung für Werbezwecke zu nutzen.
Hinsichtlich der Zuständigkeiten weist die Verwaltung darauf hin, dass viele Anlagen nicht im Eigentum der Stadt stehen. Für diese Anlagen liegt die Reinigungspflicht bei den jeweiligen Betreibern, wobei eine Verpflichtung zur Beseitigung von Graffiti ohne rassistische, sexistische oder radikale Motive nicht besteht. Aufgrund der aktuellen Haushaltlage sind durch die Stadt derzeit nur Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit finanzierbar. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die Vorlage zur Kenntnis nehmen.
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- 10.11.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung)
- 8.Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW; hier: Gefährdung durch E-Scooter auf GehwegenZur Vorlage · 1510/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden steht eine Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW zur Kenntnis, die ein Verbot von Leih-E-Scootern fordert. Der Antragsteller begründet das Begehren mit der Gefährdung durch das Befahren von Gehwegen sowie steigenden Unfallzahlen und dem zunehmenden Fehlverhalten der Nutzenden.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und weist darauf hin, dass für technische Steuerungen zur Vermeidung von Fehlverhalten bundesgesetzliche Regelungen erforderlich sind. Zur Unfallstatistik legt die Verwaltung Daten der Polizei vor, wonach die Unfallrate im Verhältnis zur Gesamtzahl der Fahrzeuge zwischen 2023 und 2025 weitgehend stabil geblieben ist, während die Anzahl der verfügbaren Fahrzeuge und Anbieter im Stadtgebiet gestiegen ist. Ein Anstieg der Schwerverletzten bei E-Scooter-Fahrenden wird mit dem persönlichen Risiko der Nutzenden, etwa durch das Fehlen von Helmen, in Verbindung gebracht.
Die Verwaltung führt zudem aus, dass bei Kontrollen in Fußgängerzonen auch Verstöße durch Radfahrende festgestellt wurden. Ein Verbot der E-Scooter würde eine Ungleichbehandlung gegenüber Fahrrädern darstellen. Die Stadt Essen setzt stattdessen auf die Einrichtung von Hubs zur Lenkung des Parkverhaltens und steht im Austausch mit den Anbietern, die technische Verbesserungen wie Blinker umsetzen. Die Stadt hält an der Bereitstellung der Fahrzeuge als etabliertes Verkehrsmittel fest.
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- 10.11.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung)
- 9.Kooperation mit Supermärkten, Baumärkten usw. zur Gewinnung von ParkplätzenZur Vorlage · 1576/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr (1576/2026/6) wird ein Vorschlag einer Petentin behandelt, die eine Kooperation der Stadt mit Supermärkten, Baumärkten und ähnlichen Einrichtungen zur Gewinnung von Parkplätzen anregt. Ziel sei es, die Kapazitäten privater Parkflächen außerhalb der Geschäftszeiten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, um den öffentlichen Straßenraum zu entlasten.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Stadt Essen nicht Eigentümerin dieser Flächen ist und keine Verfügungsgewalt darüber besitzt. Ein Austausch mit anderen Kommunen wie Düsseldorf oder Bonn zeigt, dass die Umsetzung solcher Modelle in der Eigenregie der Eigentümer oder durch Parkraumüberwachungsfirmen erfolgt.
Als wesentliche Hindernisse nennt die Verwaltung potenzielle Lärmbelastungen für Anwohnende, die gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) zu prüfen wären. Zudem müssten baurechtliche Aspekte und die jeweilige Genehmigungslage der Standorte einzeln untersucht werden, da eine Mehrnutzung unter Umständen gesonderte Genehmigungen erfordert.
Praktische Schwierigkeiten bestehen laut der Verwaltung darin, dass viele Eigentümer die Nutzung zeitlich stark einschränken oder eine Nutzung über Nacht aufgrund der notwendigen Lärmuntersuchungen vermeiden. Zudem fehle bei unbewirtschaftetem öffentlichem Parkraum oft die Akzeptanz für kostenpflichtige Modelle auf Privatflächen. Die Verwaltung bewertet eine flächendeckende Umsetzung daher als praktisch nicht zufriedenstellend, unterstützt jedoch das Engagement von Unternehmen, die ihre Flächen freiwillig zur Verfügung stellen möchten.
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- 10.11.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung)
- 10.Stärkung des Radverkehrs im Zuge der Modernisierung der Steeler StraßeZur Vorlage · 1578/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der laufenden Sanierung und des Umbaus der Steeler Straße liegt eine Eingabe vor, in der die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur gefordert wird. Der Petent weist darauf hin, dass die Erneuerung der ÖPNV-Gleise und Versorgungsleitungen durch eine substanzielle, sichere und durchgängige Verbesserung für den Radverkehr ergänzt werden müsse, um den Zielen des RadEntscheids der Stadt Essen zu entsprechen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass bei der Planung der Steeler Straße sämtliche Verkehrsarten berücksichtigt wurden. Aufgrund des begrenzten Straßenraums und fehlender zusätzlicher Flächen liegt der Fokus auf dem ÖPNV, dem motorisierten Individualverkehr sowie dem Fußverkehr. Eine separate, durchgängige Radverkehrsanlage sei derzeit nicht realisierbar, wessofern der Radverkehr über nördlich und südlich verlaufende Achsen des Hauptroutennetzes in Richtung Innenstadt geführt wird.
Dennoch sind im Zuge der Erneuerung punktuelle Verbesserungen vorgesehen. Im Bereich von Haltestellen werden Radfahrende zur Vermeidung von Sturzgefahren an Schienen in den Seitenraum geführt und Abstellanlagen ergänzt. Zudem wird der Radweg zwischen Stattropstraße und Mählerweg erneuert und von Wurzelaufwölbungen befreit. Am Knotenpunkt Steeler Straße/Mählerweg wird eine neue Führung bis hinter die Haltestelle Knappschaftskrankenhaus geplant, während an der Kreuzung zur Hertiger Straße Radfahrstreifen zur Herstellung einer gesicherten Anlage geschaffen werden. Ein Konzeptentwurf für eine Fahrradstraßenachse südlich der Steeler Straße wird nach Abschluss der aktuellen Bautätigkeiten wieder aufgenommen.
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- 10.11.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung)
- 11.Bahnübergang Hülsenbruchstraße in AltenessenZur Vorlage · 1716/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage mit der Nummer 1716/2026/6 geht es um die Prüfung einer Anregung zur Nutzung einer Brücke über die Bahntrasse im Bereich der Hülsenbruchstraße in Altenessen. Ziel der Eingabe ist es, die Brücke, die sich in der Nähe der Sponheuerstraße und der Hövelstraße befindet, als Fuß- und potenziell als Radweg zu nutzen. Durch diese Maßnahme soll die Erreichbarkeit der Bushaltestelle am Bahnübergang verbessert werden, um Wartezeiten am Übergang zu reduzieren und das Unterqueren der Schranken zu vermeiden.
Die Prüfung durch die zuständige Fachabteilung ergab, dass es sich bei der betreffenden Brücke um eine ehemalige Werksbahnbrücke zum Hafen handelt, die seit mehr als 20 Jahren nicht mehr in Betrieb ist. Die Brücke befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Essen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Brücke aufgrund ihres Alters voraussichtlich nicht für eine Nutzung als Fuß- oder Radweg umgebaut werden kann. Eine langfristige Planung der Essener Straßenbahn (ASV), die Eisenbahntrasse in einen Radweg umzuwandeln, ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die Informationen zur Kenntnis nehmen.
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- 10.11.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung)
- 12.Gefahrenbereich Langemarckstraße / HalloparkZur Vorlage · 1862/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der zuständigen Beigeordneten befasst sich mit dem Antrag auf Einrichtung eines Zebrastreifens in der Langemarckstraße auf Höhe des Halloparks. Der Petent bittet um die Umsetzung dieser verkehrsrechtlichen Maßnahme, um die Sicherheit im Bereich des Halloparks zu erhöhen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Anordnung von Fußgängerüberwegen an gesetzliche Vorgaben und technische Richtlinien gebunden ist. Eine Entscheidung über die Einrichtung eines Zebrastreifens erfolgt im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens der Verkehrsbehörde, wobei eine sorgfältige Prüfung der Eignung des Standorts, der Sichtbeziehungen sowie des Querungsbedarfs erforderlich ist. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Prüfung ist die Feststellung einer qualifizierten Gefahrenlage, die über die allgemeine Verkehrsgefahr hinausgeht.
Nach Prüfung der aktuellen Situation liegen laut der Verwaltung keine Hinweise auf eine auffällige Verkehrssituation oder eine erhöhte Gefahrenlage vor. Es wurden keine schützenswerten Einrichtungen wie Schulen oder Kindergärten in unmittelbarer Nähe des Standorts identifiziert. Da keine Anhaltspunkte für eine besondere Gefährdung von Rechtsgütern vorliegen, besteht aus Sicht der zuständigen Fachabteilung keine Notwendigkeit, einen Zebrastreifen einzurichten. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird gebeten, die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen. Der Petent soll über das Ergebnis entsprechend informiert werden.
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- 10.11.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung)
- 13.Radfahrende auf der Eisenbahnbrücke KupferdrehZur Vorlage · 1865/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird die Ausführung der Verwaltung zur Situation der Eisenbahnbrücke in Essen-Kupferdreh zur Kenntnis genommen. Hintergrund ist eine Eingabe einer Petentin, die das Verhalten von Radfahrenden beim Überqueren der Brücke bemängelt und vorschlägt, das Mitführen von Fahrrädern durch Schieben zu verpflichten.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass der betreffende Bereich bereits als Gehweg mit zugelassenem Radverkehr ausgewiesen ist. Durch die entsprechende Verkehrszeichensetzung ist vorgeschrieben, dass Radfahrende den Bereich nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren dürfen und ihre Fahrweise an den Fußverkehr anzupassen haben. Fußgänger haben Vorrang, sodass eine Gefährdung oder Behinderung ausgeschlossen ist.
Ein vollständiger Ausschluss des Radverkehrs wird von der zuständigen Fachabteilung abgelehnt, da der Abschnitt Teil des kommunalen Hauptradroutennetzes ist und eine wichtige Verbindungsfunktion für den Alltagsverkehr zu Wohngebieten, Arbeitsstätten und dem öffentlichen Personennahverkehr erfüllt. Ein Verbot würde zu Umwegen und potenziellen Zeitverlusten führen, was die Netzfunktion beeinträchtigen könnte. Die aktuelle Regelung wird als angemessener Ausgleich zwischen den Interessen des Fußgängerverkehrs und der Aufrechterhaltung der Radverkehrsverbindung bewertet.
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Beratungsfolge
- 10.11.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung)
- 14.Anregung und Beschwerde gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Diskriminierung Grugapark EssenZur Vorlage · 1746/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Thema Diskriminierung im Grugapark Essen befasst sich mit der Beschwerde über die Eingangssituation im Park während der Sommersaison 2026, insbesondere im Zeitraum zwischen 16 und 18 Uhr. Die Verwaltung führt aus, dass aufgrund der haushalterischen Lage der Stadt Essen im Jahr 2026 Einsparpotenziale umgesetzt werden mussten. Da es personell und finanziell nicht möglich war, alle Kassen während der gesamten Öffnungszeiten von 9 bis 18 Uhr zu besetzen, wurde ein angepasstes System eingeführt.
In dem genannten Zeitfenster von 16 bis 18 Uhr erfolgt der Zutritt ausschließlich über automatisierte Eingangsdrehkreuze mittels Online-Ticket oder Jahreskarte. Zwischen 9 und 16 Uhr wird der Park durch städtisches Personal besetzt, während der Zukauf externer Serviceleistungen reduziert wurde. Ziel dieser Maßnahme war es, die Zugänglichkeit über alle Eingänge aufrechtzuerhalten und vollständige Schließungen einzelner Parkbereiche zu vermeiden.
Ein barrierefreier Zugang ist an drei Eingängen, darunter dem Haupteingang und dem Eingang am Grugabad, durch Servicepersonal gewährleistet. Die Verwaltung plant zudem die schrittweise bauliche Verbesserung der Barrierefreiheit. Neben bereits installierten barrierefreien Kassenautomaten ist für die kommende Saison der Einbau barrierefreier Eingangsdrehkreuze an mehreren Standorten vorgesehen. Auch der Eingang an der Rollschuhbahn soll vollständig umgebaut und mit entsprechenden technischen Anlagen ausgestattet werden. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die Stellungnahme des Fachbereichs Grün und Gruga zur Kenntnis nehmen.
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- 10.11.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung)
- 15.Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Sportplatzsanierung Helmuth-Rahn-RealschuleZur Vorlage · 1813/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zum Ausschuss für Anregungen und Beschwerden den Sachstand zur Sanierung des Schulsportplatzes der Helmuth-Rahn-Realschule dargelegt. Hintergrund ist eine Eingabe vom 14. Oktober 2026, in der nach dem aktuellen Stand der Sanierungsmaßnahmen gefragt wurde.
Nach Angaben der Verwaltung wurde der Platz im Jahr 2021 mit einer wassergebundenen Wegedecke erneuert. Aufgrund der hohen Nutzung und trockener Witterungsperioden ist das Material jedoch ausgetrocknet, weshalb ein Austausch der Deckschicht gegen ein geeignetes Material geplant ist. Eine Umsetzung dieses Vorhabens war Ende 2024 nicht möglich, da zeitgleich die Aufstellung eines Systemcontainers zur Deckung des Schulraumbedarfs stattfand. Um die ausreichende Nutzung der Schulhofflächen für die Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, musste ein Teilbereich des Platzes während der Bauphase abgesperrt bleiben.
Die Spielfläche ist derzeit vollumfänglich bespielbar und weist keine Unfallgefahren auf. Die Verkehrssicherungspflicht wird durch regelmäßige Kontrollen der zuständigen Fachabteilung sichergestellt. Eine grundlegende Modernisierung der Fläche ist derzeit nicht vorgesehen, da die Betriebsicherheit gewährleistet ist und die Haushaltslage der Stadt Essen eine solche Maßnahme aus Kostengründen nicht vorsieht. Die Verpflichtung des Schulträgers zur Bereitstellung von Anlagen wird im Hinblick auf die vorhandenen Bezirkssportanlagen eingeordnet.
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Beratungsfolge
- 10.11.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung)
- 16.Sitzungstermine für den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden für das Jahr 2027Zur Vorlage · 1722/2026/OB · Vorlage
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Der Oberbürgermeister hat eine Vorlage zur Festlegung der Sitzungstermine für den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden für das Kalenderjahr 2027 vorgelegt. Die Planung der Termine erfolgte unter Berücksichtigung der Schulferien in Nordrhein-Westfalen.
Die vorgeschlagenen Sitzungen sollen jeweils um 15 Uhr stattfinden. Die Termine für das Jahr 2027 sind auf den 2. Februar, den 13. April, den 8. Juni, den 14. September sowie den 9. November 2027 festgesetzt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden die genannten Termine zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Zuständigkeit des Amtes für Ratsangelegenheiten und Repräsentation erstellt und ist für die Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden am 10. November 2026 vorgesehen.
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- 10.11.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (6. Sitzung)
- 17.Verschiedenes