Gefahrenbereich Langemarckstraße / Hallopark
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der zuständigen Beigeordneten befasst sich mit dem Antrag auf Einrichtung eines Zebrastreifens in der Langemarckstraße auf Höhe des Halloparks. Der Petent bittet um die Umsetzung dieser verkehrsrechtlichen Maßnahme, um die Sicherheit im Bereich des Halloparks zu erhöhen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Anordnung von Fußgängerüberwegen an gesetzliche Vorgaben und technische Richtlinien gebunden ist. Eine Entscheidung über die Einrichtung eines Zebrastreifens erfolgt im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens der Verkehrsbehörde, wobei eine sorgfältige Prüfung der Eignung des Standorts, der Sichtbeziehungen sowie des Querungsbedarfs erforderlich ist. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Prüfung ist die Feststellung einer qualifizierten Gefahrenlage, die über die allgemeine Verkehrsgefahr hinausgeht.
Nach Prüfung der aktuellen Situation liegen laut der Verwaltung keine Hinweise auf eine auffällige Verkehrssituation oder eine erhöhte Gefahrenlage vor. Es wurden keine schützenswerten Einrichtungen wie Schulen oder Kindergärten in unmittelbarer Nähe des Standorts identifiziert. Da keine Anhaltspunkte für eine besondere Gefährdung von Rechtsgütern vorliegen, besteht aus Sicht der zuständigen Fachabteilung keine Notwendigkeit, einen Zebrastreifen einzurichten. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird gebeten, die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen. Der Petent soll über das Ergebnis entsprechend informiert werden.
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Beratungsfolge
- 10.11.2026anstehend
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