Gesundheitszentren Essen gGmbH hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages
✦ KI-Zusammenfassung
Der Oberbürgermeister hat einen Beschlussvorschlag vorgelegt, der eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Gesundheitszentren Essen gGmbH vorsieht. Die Stadt Essen ist mit einem Anteil von 48 % am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt; die weiteren Gesellschafter sind die Marienhospital Gelsenkirchen GmbH mit 51 % sowie der Ärztenetz Essen Nord-West e. V. mit 1 %.
Die Verwaltung plant die Anpassung im Rahmen einer laufenden rechtlichen und steuerlichen Überprüfung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen. Ein wesentlicher Punkt der Neufassung ist die Aufhebung der in § 13.5 vorgesehenen qualifizierten Mehrheit von 75 % für bestimmte Beschlüsse. Künftig sollen die allgemeinen gesellschaftsvertraglichen und gesetzlichen Mehrheitserfordernisse gelten, wodurch die bisherige besondere gesellschaftsvertragliche Sperrminorität der Stadt entfällt. Die Verwaltung führt aus, dass ein angemessener Einfluss durch die Besetzung von vier der acht Sitze im Aufsichtsrat sowie durch gesetzliche Mitwirkungsrechte weiterhin gesichert bleibt.
Zudem werden die gemeinnützigkeitsrechtlichen Regelungen in § 4 angepasst, um die steuerbegünstigten Zwecke um die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen zu ergänzen. Die Regelungen zu Kooperationsleistungen innerhalb des Unternehmensverbundes der KERN Katholische Einrichtungen Ruhrgebiet Nord GmbH werden konkretisiert. Des Weiteren wird die Frist zur Feststellung des Wirtschaftsplans an die Regelungen des Konzerns angepasst und soll künftig bis zum 31. Oktober, spätestens jedoch bis zum 30. November des Vorjahres erfolgen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Bezirksregierung.
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Beratungsfolge
- 11.11.2026anstehend
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