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Vorlage

Erlass der Satzung zur Erhebung der Gewerbesteuer für das Jahr 2027 (Hebesatzsatzung I)

1362/2026/2 Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt

🟡 In Beratung Nächste Station: 11.11.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (11. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat einen Beschlussvorschlag vorgelegt, der den Erlass der Satzung zur Erhebung der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2027 (Hebesatzsatzung I) der Stadt Essen vorsieht. Der Vorschlag sieht vor, dass der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss dem Rat der Stadt die Verabschiedung dieser Satzung empfiehlt.

Hintergrund der Vorlage ist die gesetzliche Grundlage nach § 16 der Gewerbesteuergesetzgebung, wonach die Gemeinde den Hebesatz für die Gewerbesteuer selbst bestimmt. Für eine ordnungsgemäße und termingerechte Steuererhebung im Jahr 2027 ist die Beschlussfassung einer entsprechenden Hebesatzsatzung notwendig.

Die Verwaltung schlägt vor, die geplante Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes fortzusetzen. Ziel ist es, den Hebesatz über einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend mit dem Zeitraum 2026 bis 2030, jeweils um einen Prozentpunkt zu reduzieren. Ausgehend von einem Wert von 480 v. H. im Haushaltsjahr 2025 soll der Hebesatz für das Haushaltsjahr 2027 auf 478 v. H. abgesenkt werden. Die Vorlage wurde am 27.10.2026 durch den Oberbürgermeister unterzeichnet. Die Beratung im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss ist für den 11.11.2026 vorgesehen, während die Entscheidung durch den Rat der Stadt am 18.11.2026 erfolgen soll.

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