Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 6 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vom 21.09.2021
- 2.Sitzungstermine für das Jahr 2022Zur Vorlage · 1862/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen mit der Nummer 1862/2021/5 befasst sich mit der Festlegung der Sitzungstermine für den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration für das Jahr 2022.
Unter Berücksichtigung der anstehenden Schulferien sowie der gesetzlichen Feiertage im Jahr 2022 werden verschiedene Termine vorgeschlagen. Die geplanten Sitzungen des Ausschusses sollen jeweils dienstags stattfinden, wobei Termine im Februar, März, Mai, Juni, September, November sowie ein optionaler Termin im Dezember vorgesehen sind. Die Sitzungen sind für 15:00 Uhr im Ratssaal der Stadt Essen angesetzt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration die vorgeschlagenen Termine zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde am 7. Oktober 2021 durch die Stadtverwaltung erstellt.
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Beratungsfolge
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Wahl eines/einer Vorsitzenden sowie der Stellvertretung für den Unterausschuss SozialesZur Vorlage · 1907/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1907/2021/5 des Amtes für Soziales und Wohnen befasst sich mit der Wahl der Leitung des Unterausschusses Soziales. Gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung für die Dauer der aktuellen Amtszeit zu wählen. Die Auswahl der Kandidaten erfolgt auf Basis der Vorschläge der Fraktionen.
Der Wahlvorgang ist als offene Abstimmung durch Handzeichen vorgesehen, sofern kein Mitglied des Gremiums ausdrücklich eine geheime Wahl mittels Stimmzetteln beantragt. Die Stimmabgabe erfolgt durch Ankreuzen der entsprechenden Wahlvorschläge auf vorbereiteten Zetteln, wobei Zusätze zur Ungültigkeit der Stimme führen. Als gewählt gilt die Person, die die einfache Mehrheit der Stimmen erhält. Sollte im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit erreicht werden, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenanteilen statt. Bei einem Gleichstand der Stimmen entscheidet das Los über die Wahl. Die Stellvertretung wird durch die Person mit der nächsthöheren Stimmenanzahl bestimmt, wobei auch hier im Falle eines Gleichstands das Los entscheidet.
Nach Abschluss der Wahl im Unterausschuss Soziales werden die Ergebnisse in der darauffolgenden Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration bekannt gegeben. Dieser Ausschuss ist anschließend für die formale Entsendung der gewählten Personen zuständig.
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Beratungsfolge
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Mit einer Enthaltung der AfD einstimmig beschlossen
Ergebnis: Mit einer Enthaltung der AfD einstimmig beschlossen - Anlage zu DS 1907/2021/5 Wahl von Vorsitz und Stellvertretung für den UA Soziales
- 4.Wahl eines/einer Vorsitzenden sowie der Stellvertretung für den Unterausschuss Wohnungshilfe und ObdachlosigkeitZur Vorlage · 1926/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1926/2021/5 des Amtes für Soziales und Wohnen regelt das Verfahren zur Wahl der Leitung des Unterausschusses Wohnungshilfe und Obdachlosigkeit. Gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen sowie der Gemeindeordnung NRW soll der Unterausschuss einen Vorsitzenden und eine Stellvertretung aus seiner Mitte wählen. Die Auswahl der Kandidaten erfolgt auf Basis der Vorschläge, die von den Fraktionen eingereicht wurden.
Der Wahlvorgang sieht eine offene Abstimmung per Handzeichen vor, sofern kein Mitglied des Gremiums eine geheime Wahl mittels Stimmzetteln beantragt. Die Gültigkeit der Stimmzettel ist an klare Voten gebunden; Zusätze führen zur Ungültigkeit. Als gewählt gilt die Person, die die einfache Mehrheit der Stimmen erhält. Sollte im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit erreicht werden, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei einem Gleichstand der Stimmen wird die Entscheidung durch das Los herbeigeführt. Die Stellvertretung wird durch die Person mit der nächsthöheren Stimmenanzahl bestimmt.
Nach Abschluss der Wahl im Unterausschuss werden die Ergebnisse in der darauffolgenden Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration bekannt gegeben. Dieser Ausschuss ist anschließend für die formale Entsendung der gewählten Personen zuständig.
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Beratungsfolge
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Mit einer Enthaltung AfD einstimmig beschlossen
Ergebnis: Mit einer Enthaltung AfD einstimmig beschlossen - Anlage zu DS 1926/2021/5 Wahl von Vorsitz und Stellvertretung für den UA Wohnungshilfe und Obdachlosigkeit
- 5.Ernennung weiterer Stellvertreter für die Unterausschüsse des ASAGIZur Vorlage · 2183/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen (Nummer 2183/2021/5) befasst sich mit der Benennung zusätzlicher stellvertretender Mitglieder für zwei Unterausschüsse des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration.
Im Rahmen einer Sitzung des Ausschusses am 21. September 2021 wurden bereits elf ordentliche Mitglieder sowie acht stellvertretende Mitglieder für die jeweiligen Unterausschüsse ernannt. Um eine gleichmäßige Vertretung der Fraktionen CDU, SPD und Grüne sicherzustellen, sieht der Beschlussvorschlag vor, für jedes ordentliche Mitglied dieser Fraktionen auch ein entsprechendes stellvertretendes Mitglied nachzubestimmen. Dies gilt sowohl für den Unterausschuss Soziales als auch für den Unterausschuss Wohnungshilfe und Obdachlosigkeit.
Die Ergänzung der Stellvertretungen soll die fachliche Beratung und die Unterstützung der Entscheidungen in den genannten Unterausschüssen gewährleisten. Die Besetzung der neuen Stellvertreter erfolgt gemäß den Vorschlägen der jeweiligen Fraktionen. Die Vorlage wurde am 2. November 2021 erstellt und war zur Entscheidung im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration für die Sitzung am 15. November 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Mit einer Enthaltung AfD einstimmig beschlossen
Ergebnis: Mit einer Enthaltung AfD einstimmig beschlossen - 6.Aktuelle Entwicklungen zur Corona-Lage
- 7.Bericht des JobCenter Essen zur öffentlich geförderten BeschäftigungZur Vorlage · 1705/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das JobCenter Essen hat einen Bericht zur öffentlich geförderten Beschäftigung vorgelegt, der verschiedene Bereiche der Arbeitsmarktförderung in einer zusammenfassenden Darstellung bündelt. Mit dieser neuen Struktur wird der bisherige separate Bericht zur Gemeinwohlarbeit abgelöst.
Der Bericht gliedert sich in zwei wesentliche Textteile. Der erste Teil befasst sich mit dem Teilhabechancengesetz und beinhaltet eine Auswertung der Vermittlungserfolge gemäß den Paragraphen 16i und 16e des Sozialgesetzbuches II. Der zweite Teil des Dokuments thematisiert den Aufbau der Gemeinwohlarbeit in Essen. Ergänzt werden diese Abschnitte durch statistische Strukturdaten zur beteiligten Kundengruppe sowie durch Fallbeispiele.
Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Integrationsrat sowie der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Beratungsfolge der Vorlage war für den Zeitraum zwischen November 2021 und Februar 2022 in den genannten Gremien vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.1.Öffentlich geförderte Beschäftigung, Grün und Gruga: 15 Jahre ESSEN. Neue Wege zum Wasser
- 8.Gesundheitsversorgung im Essener NordenZur Vorlage · 2172/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (2172/2021/5) des Geschäftsbereichs 5 befasst sich mit dem Sachstand der Gesundheitsversorgung in den Essener Stadtbezirken V und VI. Ziel ist die Weiterentwicklung des Basisgesundheitsberichts 2020 zu einem Fachplan Gesundheit, dessen Veröffentlichung für Anfang 2022 vorgesehen ist. Die Verwaltung soll zudem die Umsetzung verschiedener Konzepte vorantreiben, darunter die Planung eines integrierten sektorenübergreifenden Gesundheitszentrums (ISGZ) in Stoppenberg, das eine kurzstationäre Versorgung sowie eine Notfallpraxis umfassen soll. Hierzu liegt ein Letter of Intent mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vor.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Etablierung von Gesundheitskiosken in Altenessen sowie in Stoppenberg oder Katernberg. Diese sollen als interdisziplinäre Schnittstelle fungieren und durch die cse gGmbH in einer neuen Managementgesellschaft betrieben werden. Der Start der Kioske ist für das erste Quartal 2022 geplant.
Die Analyse der medizinischen Versorgung in den Bezirken V und VI zeigt eine geringere Facharztdichte in Bereichen wie Chirurgie, Orthopädie und Psychotherapie sowie eine überdurchschnittliche Rate ambulanter Notfälle im Vergleich zum Essener Gesamtdurchschnitt auf. Zur Verbesserung der ambulanten Notfallversorgung sollen Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur Einrichtung einer weiteren Notfallpraxis im Norden wieder aufgenommen werden. Ergänzend werden Maßnahmen zur Kinder- und Jugendgesundheit sowie die Entwicklung eines virtuellen Kindergesundheitszentrums zur digitalen Vernetzung und Gesundheitsförderung verfolgt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.12.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — eingebracht
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 8.1Änderungsantrag zur Vorlage 2172/2021/5: Gesundheitsversorgung im Essener NordenZur Vorlage · 2274/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 2274/2021/SPD einen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 2172/2021/5 eingereicht, der die Gesundheitsversorgung im Essener Norden betrifft. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung die Umsetzung der bestehenden Konzepte fortsetzt, dabei jedoch spezifische Ergänzungen vornimmt.
Ein zentraler Punkt ist die Planung eines integrierten sektorenübergreifenden Gesundheitszentrums (ISGZ) in Stoppenberg. Die Verwaltung soll Planungsgespräche mit Investoren und Trägern aufnehmen und bis zum ersten Quartal 2022 eine konkrete Umsetzungsplanung vorlegen. Zudem ist die Verfügbarkeit eines Interimsstandortes für das ISGZ in den Bezirken V oder VI zu prüfen. Parallel dazu soll der Sachstand zu den Entwicklungen am Standort des ehemaligen St. Vincenz Krankenhauses berichtet werden.
Hinsichtlich der Gesundheitskioske wird die Prüfung einer Beteiligung der Stadt Essen oder eines städtischen Beteiligungsunternehmens als Gesellschafter beantragt. Die Verwaltung soll die geplante Gesellschafterstruktur sowie die politische Steuerung der Managementgesellschaft darlegen und ein Konzept für die dauerhafte Finanzierung nach der dreijährigen Projektphase vorlegen. Eine wissenschaftliche Evaluierung der Wirksamkeit und Übertragbarkeit der Kioske soll sichergestellt werden.
Des Weiteren fordert der Antrag die forcierte Einrichtung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Neben der Entwicklung des ISGZ in Bezirk VI soll ein Standort für ein MVZ sowie eine Hebammenpraxis in Bezirk V gesucht werden. Zudem sollen Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung geführt werden, um die Wiederansiedlung einer Notfallpraxis und die Etablierung zusätzlicher Facharztsitze im Essener Norden zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2021 · Rat der Stadt Essen (11. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen (Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung geändert.)
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben (dafür: SPD, Linke, Die Partei - Enthaltung: FDP - dagegen: CDU, Grüne, AfD)
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — eingebracht
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittlerZur Vorlage · 1912/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht die Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler für das Jahr 2022 vor. Der Beschlussvorschlag umfasst zwei verschiedene Finanzierungsbereiche.
Im ersten Bereich sollen durch Zusatzvereinbarungen bis zum 31. Dezember 2022 Kosten in Höhe von insgesamt 304.000 Euro übernommen werden. Diese Mittel sind für die Arbeit der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Essen e.V., der cse gGmbH, des Diakoniewerk Essen gemeinnützige Jugend- und Familienhilfe GmbH, des Deutschen Kinderschutzbunds Ortsverband Essen e.V. sowie von Impulse e.V. vorgesehen. Die Finanzierung dient der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen in den Arbeitsfeldern Erziehungsberatung, Jugendgerichtshilfe und Beratung für Neuzugewanderte. Die Verwaltung führt aus, dass die sprachliche Verständigung eine Voraussetzung für die Unterstützung von Familien darstellt und der Bedarf aufgrund bestehender Sprachbarrieren weiterhin besteht.
Im zweiten Bereich sollen Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler zur Unterstützung von Case-Managerinnen und Case-Managern im Rahmen des Programms „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“ finanziert werden. Hierfür ist die Übernahme von bis zu 15.000 Euro pro Träger für die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Essen e.V., den PlanB Ruhr e.V. und das SoNII (Soziales Netzwerk Integration und Inklusion für Menschen mit Behinderung) e.V. vorgesehen.
Die Gesamtkosten für das Jahr 2022 belaufen sich laut Vorlage auf 349.000 Euro. Die entsprechenden Ansätze sind in der Haushaltsplanung für 2022 bereits berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Anerkennung des Vereins DITIB - Türkisch Islamische Gemeinde zu Essen e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 1273/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die Anerkennung des Vereins DITIB - Türkisch Islamische Gemeinde zu Essen e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschlossen. Die Anerkennung erfolgt mit der Zuordnung in die Trägerkategorie 4 für andere Träger der Jugendarbeit und ist zunächst auf ein Jahr befristet. Der Integrationsrat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration haben die entsprechende Vorlage zur Kenntnis genommen.
Der 1977 gegründete Verein ist Teil des Verbandes der Türkisch Islamischen Union der Anstalt für Religionen e.V. in Köln. Zu den satzungsgemäßen Zielen des Vereins gehören die Förderung von Erziehung, Bildung, Jugendfürsorge, Kultur und Sport sowie die Unterstützung des interreligiösen Zusammenlebens. Die Jugendarbeit wird durch einen eigenständigen Jugendvorstand geleistet, der im Austausch mit dem Moscheevorstand agiert.
Das Angebot umfasst wöchentliche Treffen für Jugendliche, Seminare sowie soziale Aktivitäten wie Spendenaktionen für Entwicklungsländer oder Hilfsprojekte für Obdachlose in der Essener Innenstadt. Zudem werden Lernförderangebote für Kinder sowie kulturelle Aktivitäten organisiert. Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vorliegen, da der Verein einen wesentlichen Beitrag zu den Aufgaben der Jugendhilfe leistet. Geplant sind zudem die Teilnahme an interreligiösen Dialoggruppen sowie die Umsetzung von Nachhilfeangeboten und Jugendleiterschulungen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 11.Verlängerung der Anerkennung des Vereins „Jugendhilfswerk deinKult e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 1625/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll die Anerkennung des Vereins „Jugendhilfswerk deinKult e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII um weitere zwei Jahre verlängern. Der Verein, der 2014 gegründet wurde und 2017 nach Essen umzog, ist im Stadtteil Altenessen im Zentrum für Kooperation und Inklusion ansässig. Ziel der Vereinsarbeit ist die Unterstützung von Jugendlichen mit sozialer Benachteiligung bei der Entwicklung persönlicher und beruflicher Perspektiven.
Die Aktivitäten des Vereins umfassen unter anderem den Betrieb des „deinKult Cafés“, die Durchführung von Workshops zu Themen wie gesunder Ernährung sowie die Zusammenarbeit mit Schulen und dem Jugendamt. Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde zudem das Projekt „deinKult auf Rädern“ initiiert, bei dem Jugendliche die Versorgung von Obdachlosen mit warmen Mahlzeiten unterstützten. Die Finanzierung der Vereinsarbeit erfolgt durch Spenden sowie durch Einkünfte aus dem Cafébetrieb.
Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Anerkennung vorliegen und der Verein einen Beitrag zu den Aufgaben der Jugendhilfe leistet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat die Verlängerung zur Kenntnis nehmen, während der Jugendhilfeausschuss die Entscheidung über die zweijährige Verlängerung der Anerkennung trifft.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Jugendhilfeausschuss (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfes 2022Zur Vorlage · 1861/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration befasst sich im Rahmen der Sitzung am 15. November 2021 mit der Beratung des Haushaltsplan-Entwurfes für das Jahr 2022. Die vorliegende Vorlage des Amts für Soziales und Wohnen enthält einen Beschlussvorschlag, wonach der Ausschuss dem Rat der Stadt die Verabschiedung der im Entwurf aufgeführten Teilpläne sowie der von der Verwaltung erstellten Änderungen empfiehlt.
Gegenstand der Beratung sind verschiedene Teilfinanzpläne und Investitionsmaßnahmen aus unterschiedlichen Geschäfts- und Fachbereichen. Dies umfasst unter anderem die Bereiche des Kommunalen Integrationszentrums, der Verwaltungsführung sowie des Gesundheitsamtes. Ein wesentlicher Teil der Vorlage bezieht sich auf die Produktbereiche des Amtes für Soziales und Wohnen, darunter Leistungen für Asylbewerber, die Förderung der Wohlfahrtspflege, Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung sowie Hilfen zur Pflege und Eingliederungshilfe. Zudem sind die Bereiche Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie Bauen und Wohnen, insbesondere das Wohngeld, enthalten.
Die Vorlage umfasst zudem die finanziellen Aspekte des JobCenters Essen bezüglich kommunal- und bundesfinanzierter Leistungen sowie Projektmittel. Auch die Budgets der Essener Arbeit-Beschäftigungs-gesellschaft mbH und der Suchthilfe direkt Essen gGmbH sind Bestandteil der Betrachtung. Die Vorlage beinhaltet zudem einen Änderungsnachweis der Verwaltung sowie einen Hinweis auf die Nutzung des interaktiven Haushalts zur detaillierten Datenauswertung.
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Beratungsfolge
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Die in der "Beratungsvorlage Auschuss Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration" aufgeführten Teilpläne und die in dieser Vorlage aufgeführten HSP- Maßnahmen des Haushaltplanentwurfes 2022 werden dem Rat der Stadt Essen zur Beschlussfassung empfohlen
Ergebnis: Die in der "Beratungsvorlage Auschuss Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration" aufgeführten Teilpläne und die in dieser Vorlage aufgeführten HSP- Maßnahmen des Haushaltplanentwurfes 2022 werden dem Rat der Stadt Essen zur Beschlussfassung empfohlen - 13.Mittelbereitstellung Fachbereich 56 - JobCenter für das Haushaltsjahr 2021Zur Vorlage · 1871/2021/5 · Vorlage
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Das JobCenter Essen hat eine Vorlage zur Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2021 vorgelegt, die die Kenntnisnahme von Mehraufwendungen in drei spezifischen Produktbereichen vorsieht. Die entsprechenden Ausschüsse und der Rat der Stadt Essen sollen über die Bereitstellung von Mitträgen im Rahmen einer unechten Deckung informiert werden.
Im Bereich der bundesfinanzierten Eingliederungsleistungen ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf von rund 6,88 Millionen Euro. Dieser Anstieg resultiert aus der tatsächlichen Budgetzuteilung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die über dem ursprünglichen Planansatz liegt. Die Finanzierung erfolgt durch entsprechende Mehrerträge innerhalb des Produkts.
Für die Sicherung des Lebensunterhalts sind zusätzliche Mittel in Höhe von 8,3 Millionen Euro vorgesehen. Diese Summe setzt sich unter anderem aus dem bundesweiten Corona-Zuschlag, dem Kinderfreizeitbonus sowie einem erhöhten Bedarf durch das Instrument zur Förderung der Arbeitsmarktintegration zusammen. Ein Teil der Kosten wird durch Minderaufwendungen bei den regulären Leistungen des Arbeitslosengeldes II kompensiert. Die Deckung erfolgt ebenfalls über Mehrerträge.
Im Bereich der Hilfen zu Bildung und Teilhabe für Arbeitssuchende wird ein Mehrbedarf von 1,3 Millionen Euro veranschlagt. Grund hierfür sind veränderte Regelungen durch das Starke-Familien-Gesetz, etwa die Erhöhung des Schulbedarfs und der Wegfall von Eigenanteilen bei der Mittagsverpflegung. Die Deckung dieser Kosten erfolgt durch Mehrerträge aus der Erstattung im Bereich der kommunal finanzierten Sicherung des Lebensunterhalts.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das III. Quartal 2021Zur Vorlage · 1865/2021/5 · Vorlage
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Der Controllingbericht des JobCenters Essen für das dritte Quartal 2021 legt eine strukturelle und fiskalische Analyse der operativen Zielerreichung vor. Durch die Erhöhung der Bundesbeteiligungsquote für Leistungen für Unterkunft und Heizung um 25 Prozentpunkte wird eine jährliche Entlastung des kommunalen Haushalts um etwa 60 Millionen Euro erwartet. Der prognostizierte Zuschussbedarf liegt mit rund 64,8 Millionen Euro um 46,6 Prozent unter dem Plan.
Die Zahl der Personen aus den acht zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern verzeichnete einen Anstieg von 0,9 Prozent, wobei die Zuwächse aus Afghanistan um 11,1 Prozent lagen. Während die SGB II-Arbeitslosenquote um 2,4 Prozent sank, stieg die Zahl der Langzeitarbeitslosen um 20,1 Prozent. Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes wurden 134 Arbeitsplätze nach § 16i SGB II neu besetzt und 45 Fälle nach § 16e SGB II gefördert.
Strategische Ziele der Arbeitsmarktpolitik umfassen die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit sowie der Jugendarbeitslosigkeit durch die Optimierung der Jugendberufsagentur und die Akquise von Ausbildungsstellen. Ein neues Leitziel ist die Verknüpfung von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung in der Bürogemeinschaft „Arbeitsmarktförderung“, an der die EWG, die NRW Regionalagentur MEO, Competentia MEO, die Agentur für Arbeit Essen und das JobCenter Essen beteiligt sind. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Integration anerkannter Asylbewerber über den Integration Point, der Aktivierung von Alleinerziehenden, der Gesundheitsprävention sowie der Umsetzung des Bundesprojektes „rehapro“. Der Bericht wird dem Integrationsrat sowie dem Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Berichterstattung 65. Kommunale Gesundheitskonferenz vom 06.10.2021Zur Vorlage · 2085/2021/5 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage des Gesundheitsamtes zur Berichterstattung der 65. Kommunalen Gesundheitskonferenz vom 6. Oktober 2021 dient der Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration. Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts ist die Aufnahme des Essener Seniorenbeirats als ordentliches Mitglied in die Gesundheitskonferenz, um die Schnittstellen in den Bereichen Pflege, Gesundheit und Vorsorge zu stärken.
Im Bereich Schwangerschaft und Geburt wird über die Erarbeitung einer Webseite durch den Unterarbeitskreis Psychische Erkrankung und Psychosomatik berichtet, die bestehende Angebote erfassen und künftige Bedarfe identifizieren soll. Zudem wird die Eröffnung der Hebammenzentrale Essen sowie die angestrebte Stärkung der Vernetzung unter Hebammen thematisiert.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung eines Standards für die Palliativversorgung und Hospizkultur mit Fokus auf Spiritual Care. Hierbei soll ein spiritueller Bedarf mittels erprobter Systeme dokumentiert werden, unter Einbeziehung des bundesweiten Modellprojekts SpECi.
Im Bereich der Prävention werden das Projekt „BEWEGT und GESUND“, das Angebote zu Bewegung und Ernährung für Kinder in den Stadtteilen Frohnhausen und Altendorf bereitstellt, sowie die Entstehung der Fachstelle „Elternschaft und seelische Erkrankung“ (ElsE) zur Vernetzung von Hilfsangeboten für Kinder psychisch oder suchterkrankter Eltern vorgestellt. Abschließend wird die Entwicklung eines geobasierten Dashboards zur Darstellung medizinischer Anbieter und Dienstleister im Rahmen des Projekts Essen.Gesund.Vernetzt erläutert.
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Beratungsfolge
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Berichterstattung zur Umsetzung der Generalistischen Pflegeausbildung zum 01.01.2020Zur Vorlage · 1454/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen informiert über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung in Essen. Mit dem Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes zum 1. Januar 2020 wurden die bisher getrennten Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zur einheitlichen Ausbildung der Pflegefachfrau bzw. des Pflegefachmanns zusammengeführt.
Im Rahmen eines Runden Tisches am 7. Juli 2021 tauschten sich die Leitungen der neun in Essen ansässigen Pflegefachschulen sowie die Stadtverwaltung über die Umsetzung der Reform aus. Ziel des Austauschs war die Überprüfung der Auszubildendenzahlen, der Verfügbarkeit von Praktikumsplätzen sowie der Qualität der Ausbildung. Aktuell befinden sich 1.996 Auszubildende in den entsprechenden Ausbildungsgängen, wobei 465 Personen eine Migrationsgeschichte aufweisen.
Die Versorgung der notwendigen Praktikumsplätze in klinischen, ambulanten sowie teil- und vollstationären Einrichtungen ist grundsätzlich gewährleistet. Engpässe traten lediglich im Bereich der pädiatrischen Praktika auf, denen durch Kooperationen zwischen den Institutionen sowie durch Einsätze in Kindertagesstätten und der Kinder- und Jugendhilfe begegnet wurde. Während das Universitätsklinikum und konfessionelle Träger die Plätze in Krankenhäusern sicherstellen können, besteht bei einzelnen Bildungsinstituten ein Bedarf an einer engeren Anbindung an bestehende Kooperationen. Als weitere Anforderungen wurden die Verbesserung der Sprachkompetenz bei Auszubildenden mit Migrationshintergrund sowie die Aufstockung qualifizierter Praxisanleitungen identifiziert. Der Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Seniorenbeirat werden zur Kenntnisnahme gebeten.
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Beratungsfolge
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.10.2021 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (5. Sitzung)
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - Anlage Generalistische Pflegeausbildung
- 17.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2021 in der Produktgruppe 1.05.15.01 "Hilfe zur Pflege"Zur Vorlage · 1986/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen beantragt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.750.000 Euro für das Haushaltsjahr 2021 innerhalb der Produktgruppe „Hilfe zur Pflege“. Die zusätzliche Finanzierung ist notwendig, da die Transferaufwendungen im laufenden Jahr voraussichtlich deutlich über den ursprünglichen Planwerten liegen werden. Bereits im August 2021 wurde eine weitere Bereitstellung von 11.250.000 Euro beschlossen, um den gestiegenen Bedarf zu decken.
Die Ursachen für den weiteren Anstieg der Kosten liegen in verschiedenen Entwicklungen. Im Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege führen die Verlagerung von Zuständigkeiten durch das Bundesteilhabegesetz sowie die Übernahme teurerer Fälle, die zuvor beim Landschaftsverband Rheinland lagen, zu höheren Ausgaben. Zudem beeinflussen eine geänderte statistische Erfassung der Empfängerzahlen sowie der Ausbau von Plätzen in Demenz- und Pflegewohngruppen die Kostenstruktur.
Im Bereich der stationären Hilfe zur Pflege resultieren die Mehraufwendungen aus allgemeinen Kostensteigerungen, etwa durch angepasste Pflegesätze, sowie aus Neuregelungen des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen. Zudem führt ein sinkendes Einkommen der Leistungsberechtigten dazu, dass die Leistungen der Hilfe zur Pflege weniger stark reduziert werden können.
Die Finanzierung der beantragten 1.750.000 Euro soll durch Mehrerträge aus der Erstattung der Kosten der Unterkunft im Bereich der Sicherung des Lebensunterhaltes erfolgen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich bei den Leistungen um gesetzliche Pflichtaufgaben handelt, deren Erfüllung sachlich und zeitlich unabweisbar ist.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Mit einer Enthaltung AfD einstimmig empfohlen
- 10.11.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Mit einer Enthaltung AfD einstimmig empfohlen - 18.Tagesaufenthalt für wohnungslose MenschenZur Vorlage · 2113/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen stellt für den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 eine befristete Lösung für den Tagesaufenthalt für wohnungslose Menschen bereit. Da die bisherige Nutzung in der Maxstraße aufgrund eines auslaufenden Mietverhältnisses nicht fortgesetzt werden konnte und die Räumlichkeiten in der Lindenallee infolge der Corona-Pandemie weiterhin nicht zur Verfügung stehen, wurden die Veranstaltungsräume der katholischen Kirchengemeinde St. Gertrud in der Rottstraße 32 als Übergangslösung ausgewählt.
Der neue Standort bietet einen Aufenthaltsbereich, eine Küche, Lagermöglichkeiten sowie sanitäre Anlagen. Die Konzeption des Angebots bleibt unverändert: Der Tagesaufenthalt dient als geschützter, alkoholfreier Raum und Kälteschutzraum, der an sieben Tagen die Woche zwischen 8:00 und 17:00 Uhr geöffnet ist. Pädagogisches Personal ist vor Ort, um Beratung und Weiterleitung in andere Hilfesysteme zu ermöglichen. Ein Sicherheitsdienst unterstützt bei der Einhaltung der Hausordnung und der Infektionsschutzmaßnahmen.
Die Suche nach einem dauerhaften Standort wird durch die städtische Immobilienwirtschaft sowie die kooperierenden Träger Diakoniewerk Essen und Caritas-SkF-Essen gGmbH fortgesetzt. Bisherige Prüfungen von zwölf privaten Objekten sowie städtischen Immobilien führten zu keiner dauerhaften Lösung. Durch die temporäre Nutzung der Räumlichkeiten in der Rottstraße entstehen keine neuen Kosten. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration nimmt die Information zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW; hier: Wahl des IntegrationsratesZur Vorlage · 1540/2021/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Oberbürgermeisters mit der Nummer 1540/2021/OB befasst sich mit einer Anregung des Interkulturellen Solidaritätszentrum Essen e.V. gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, welche Fragen zur Durchführung der Wahl des Integrationsrates thematisiert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse von der Sachverhaltsdarstellung Kenntnis nehmen.
Die Verwaltung erläutert in der Stellungnahme die Verfahren zur Erstellung der Wählerverzeichnisse. Diese werden analog zum Kommunalwahlrecht geführt, wobei alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zu einem festgelegten Stichtag erfasst werden. Änderungen durch Zuzüge oder Wegzüge werden bis zum 16. Tag vor dem Wahltag berücksichtigt. Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen erhalten eine schriftliche Wahlbenachrichtigung per Post. Hinsichtlich der Berücksichtigung von Einbürgerungen wird darauf verwiesen, dass alle im Essener Melderegister gespeicherten Daten herangezogen werden, wobei die inhaltliche Zuständigkeit für die Registerführung beim Bürgeramt bzw. der Ausländerbehörde liegt.
Zur Information der Wahlberechtigten wird festgehalten, dass das Wahlamt als neutrale Stelle keine Wahlwerbung betreiben darf; die Information der Bürger über Vereine oder andere Wege obliegt den Parteien und Wählergruppen. Für die Durchführung der Wahl werden alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer durch einen schriftlichen Leitfaden sowie durch Schulungen der Wahlvorsteher und Schriftführer durch das Wahlamt vorbereitet, wobei auch spezifische Fragen zur Integrationsratswahl behandelt werden.
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Beratungsfolge
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (5. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - Vorab-Auszug zur Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden (AAB) vom 14.09.2021
- 20.Beschlusskontrolle
- 21.Anträge
- 21.1Berichterstattung zum Programm "Jugenddialoggruppen" hier: Kostendarlegung zur Ausweitung des ProgrammsZur Vorlage · 1152/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 1152/2021/SPD einen Antrag gestellt, der eine Untersuchung zur Ausweitung des Programms „Jugenddialoggruppen“ zum Gegenstand hat. Ziel des Antrags ist es, dass die Verwaltung darlegt, welcher Kosten- und Personalaufwand erforderlich wäre, um das Programm gemäß einem früheren gemeinsamen Beschluss der Fraktionen von SPD und CDU sowie des Rates vom 19. Februar 2020 umzusetzen.
Ein Schwerpunkt der Prüfung soll auf der Etablierung von Jugenddialoggruppen in allen Essener Stadtbezirken liegen. Zudem wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit das Format der Jugenddialoggruppen dazu geeignet ist, weitere Begegnungen von Jugendlichen zu ermöglichen, die in unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten innerhalb der Stadt aufwachsen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass eine Ausweitung des Programms aufgrund der aktuellen Begrenzung der jährlichen Kosten auf 106.000 Euro derzeit nicht umsetzbar ist. Zur Identifizierung möglicher alternativer Finanzierungsmöglichkeiten soll die Differenz zwischen den bestehenden und den für eine Ausweitung benötigten Mitteln aufgezeigt werden. Der Antrag sieht eine Beratung im Jugendhilfeausschuss sowie Entscheidungen im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vor, wobei der Integrationsrat die Inhalte zur Kenntnis nehmen soll.
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Beratungsfolge
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Die "Anfrage" wurde mit Schreiben des Oberbürgermesters vom 30.09.2021 beantwortet
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.06.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.06.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (5. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 08.06.2021 · Jugendhilfeausschuss (4. Sitzung) — einstimmig zur Entscheidung in den ASAGI geschoben
Ergebnis: Die "Anfrage" wurde mit Schreiben des Oberbürgermesters vom 30.09.2021 beantwortet - Antwort des OB zur Anfrage Jugenddialoggruppen
- 21.2.1Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2020, hier: Erhöhung der Teilhabequote an sozialen und kulturellen BuT-LeistungenZur Vorlage · 1856/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Erhöhung der Teilhabequote bei sozialen und kulturellen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zum Ziel hat. Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration beschließt, dass die Stadtverwaltung Essen Konzepte entwickelt, um die Inanspruchnahme dieser Leistungen durch geeignete Maßnahmen zu steigern. Als ein mögliches Instrument wird dabei die Einführung einer Bildungskarte angeführt.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit damit, dass in der Vergangenheit bereits Erfolge im Bereich der Lernförderung an Schulen erzielt wurden, die Quote im sozialen und kulturellen Bereich jedoch erhöht werden soll. Als Referenz werden andere Kommunen in Nordrhein-Westfalen genannt, in denen durch Instrumente wie eine Nutzer- und Bildungskarte eine Steigerung der Teilhabequote auf über 80 Prozent erreicht wurde.
Zusätzlich soll geprüft werden, wie bestehende Angebote für Kinder und Jugendliche in Essen transparenter und niederschwelliger gestaltet werden können. Vorgeschlagen werden hierfür Maßnahmen wie eine Kampagne in den sozialen Medien, die Erstellung mehrsprachiger Flyer sowie die Bereitstellung stadtteilbezogener Übersichten. Die Vorlage sieht eine Beratungsfolge in verschiedenen Ausschüssen vor, darunter der Kulturausschuss, der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe.
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Beratungsfolge
- 23.11.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen:
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.10.2021 · Kulturausschuss (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen: - 21.2.2Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2020, hier: Gesamtkonzept zur Erhöhung der Teilhabe an sozialen und kulturellen BuT- LeistungenZur Vorlage · 2273/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 2273/2021/SPD einen Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration gestellt. Ziel des Antrags ist die Erhöhung der Teilhabequote an sozialen und kulturellen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für das Jahr 2020.
Die Fraktion beantragt, die Verwaltung dazu zu beauftragen, unter Einbeziehung relevanter Akteure, wie dem Jobcenter und den Kinder- und Jugendverbänden, Maßnahmen zur Steigerung der Inanspruchnahme zu ergreifen. Dies soll durch gezielte Werbung für Aktivitäten, beispielsweise über eine App mit einer Übersicht der Angebote, sowie durch eine verstärkte Unterstützung der Leistungsträger bei der Vorbereitung von Anträgen für die Berechtigten geschehen.
Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, im Rahmen einer möglichen Konzeptionierung einer Bildungskarte zu prüfen, ob der Pool der Antragsberechtigten erweitert werden kann. Zudem soll sich die Verwaltung auf übergeordneten Ebenen für eine Kindergrundsicherung einsetzen, welche die bisherigen Leistungen zusätzlich zum Kindergeld bündelt. Der Antrag umfasst ferner die Forderung nach einer starken sozialen Infrastruktur für Kinder und Jugendliche, gezielten Investitionen in die Bildungsinfrastruktur sowie einem kostenfreien öffentlichen Personennahverkehr für alle Kinder und Jugendlichen.
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Beratungsfolge
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 21.3Analyse und Förderung des Ausbildungsstandorts EssenZur Vorlage · 1759/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Analyse und Förderung des Ausbildungsstandorts gestellt. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit einen jährlichen Ausbildungsbericht zu erstellen. Dieser soll Daten zur Ausbildungsqualität, zu Ausbildungswünschen, zum zukünftigen Fachkräftebedarf sowie zur Situation von jungen Menschen unter 25 Jahren ohne Erstausbildung enthalten. Zudem sollen die Zukunftsfähigkeit der Berufsfelder im Hinblick auf den digitalen und ökologischen Wandel berücksichtigt werden.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Prüfung der Einrichtung eines lokalen Ausbildungsfonds für den Zeitraum 2021 bis 2024, um finanzielle Impulse für die duale Ausbildung zu setzen. Dabei sollen auch die Möglichkeiten zur Erweiterung der integrativen Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen untersucht werden. Parallel dazu soll gemeinsam mit Netzwerkpartnern, darunter die Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeberverbände und Schulen, ein Sofortprogramm entwickelt werden. Dieses Programm soll durch gezielte Beratung und kreative Öffentlichkeitsarbeit junge Menschen erreichen, die bisher keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
Abschließend wird die Schaffung eines institutionalisierten Gremiums mit dem Titel „Garantiert Zukunft: das Essener Ausbildungsversprechen“ beantragt. Dieses Gremium soll durch regelmäßige Informationen über Einflussfaktoren auf den Ausbildungsmarkt unterstützt werden und Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildungssituation erarbeiten, etwa durch die Intensivierung der Berufsorientierung an Schulen oder die Förderung von Investitionen in Berufsschulen.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der CDU, Grünen, AfD und FDP gegen die Stimmen von SPD und Linken bei Enthaltung der Partei
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen zusätzliche Beratung im Unterauschuss Jugend
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 07.12.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in die Februarsitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft geschoben
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Der Antrag wurde nicht zur Abstimmung gestellt.
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 21.4Studie zur Migrantenökonomie in EssenZur Vorlage · 1760/2021/SPD 1. Ergänzung · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1760/2021/SPD 1. Ergänzung einen Antrag gestellt, der die Durchführung einer Studie zur Migrantenökonomie in Essen vorsieht. Die Verwaltung soll beauftragt werden, diese Untersuchung durch die Stadt Essen oder eine ihrer Beteiligungsgesellschaften in Auftrag zu geben und die Ergebnisse anschließend darzulegen.
Die Studie soll vier zentrale Schwerpunkte umfassen. Zunächst wird eine repräsentative Datenbasis über die Anzahl der Migrantenunternehmen in Essen, deren Erwerbsstrukturen sowie die Verteilung von Einkommen und Branchen geschaffen. Des Weiteren sollen unternehmerische Herausforderungen ermittelt und darauf basierend Handlungsempfehlungen für kommunale Entscheidungsträger erarbeitet werden. Ein weiterer Fokus liegt auf der Erhebung des Ausbildungs- und Beschäftigungspotenzials innerhalb dieses Wirtschaftsbereichs sowie der Entwicklung von Maßnahmen, um diese Unternehmen als Ausbildungsbetriebe zu integrieren. Zudem sollen die Potenziale hinsichtlich einer sozialraumorientierten Stabilisierungsfunktion analysiert werden.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Migrantenökonomie einen relevanten Teil der lokalen Wirtschaft darstellt und maßgeblich zur Unternehmensentwicklung in Essen beiträgt. Gleichzeitig werden spezifische Herausforderungen wie aufenthaltsrechtliche Bestimmungen, erschwerter Zugang zu Finanzierungen sowie mangelnde Vernetzung mit klassischen Institutionen angeführt. Die Förderung dieser Unternehmensgruppe wird sowohl aus integrationspolitischer als auch aus volkswirtschaftlicher Sicht als wichtig erachtet.
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Beratungsfolge
- 15.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt gegen die Stimmen von SPD und Die Partei
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 07.12.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 22.Mitteilungen und Anfragen
- Anfrage AfD: Anfragen zum Thema Impfdurchbrüche
- Anfrage SPD-Fraktion: Beratungsangebot des Jobcenter Essen
- Anfrage Links-Fraktion: REACT EU: 100 Ideen gegen Langzeitarbeitslosigkeit
- B.Nicht öffentlicher Teil