Bestellung der Schriftführung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät in seiner Sitzung am 4. November 2025 über die Bestellung der Schriftführung für die Ratssitzungen. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Gemäß § 52 Absatz 1 GO NRW ist vorgeschrieben, dass über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift erstellt werden muss. Diese Niederschrift ist vom Oberbürgermeister sowie von einer oder einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer bzw. einer Schriftführerin zu unterzeichnen.
Mit der vorliegenden Vorlage Nummer 1500/2025/OB wird vorgeschlagen, Annette Filip, Sabine Schmidt, Rainer Dehne und Christian Roob zu Schriftführerinnen und Schriftführern des Rates zu bestellen. Bei den vorgeschlagenen Personen handelt es sich um Mitarbeiter der Verwaltung. Die Entscheidung über die Besetzung dieser Funktionen steht auf der Tagesordnung der kommenden Ratssitzung.
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Beratungsfolge
- 04.11.2025einstimmig beschlossen