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Vorlage

Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder

1501/2025/OB 04.11.2025 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Essen am 4. November 2025 ist die Einführung und Verpflichtung der nach den Kommunalwahlen vom 14. September 2025 gewählten Ratsmitglieder vorgesehen. Gemäß § 67 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen obliegt dieser Vorgang dem Oberbürgermeister.

Die Verpflichtung erfolgt in feierlicher Form, indem die Ratsmitglieder an ihren Plätzen stehen und eine festgelegte Formel ablegen. Dabei verpflichten sie sich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Stadt Essen und ihrer Bevölkerung zu erfüllen.

Der Ablauf sieht vor, dass ein Handschlag durch eine abschließende Feststellung des Oberbürgermeisters ersetzt wird. Die Bekundung der gewissenhaften Pflichterfüllung gilt als vollzogen, sobald sich alle Ratsmitglieder von ihren Plätzen erhoben haben. Mit dem Abschluss dieser feierlichen Einführung und Verpflichtung ist der neu gewählte Rat der Stadt Essen offiziell konstituiert.

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