Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Bestellung der SchriftführungZur Vorlage · 1500/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät in seiner Sitzung am 4. November 2025 über die Bestellung der Schriftführung für die Ratssitzungen. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Gemäß § 52 Absatz 1 GO NRW ist vorgeschrieben, dass über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift erstellt werden muss. Diese Niederschrift ist vom Oberbürgermeister sowie von einer oder einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer bzw. einer Schriftführerin zu unterzeichnen.
Mit der vorliegenden Vorlage Nummer 1500/2025/OB wird vorgeschlagen, Annette Filip, Sabine Schmidt, Rainer Dehne und Christian Roob zu Schriftführerinnen und Schriftführern des Rates zu bestellen. Bei den vorgeschlagenen Personen handelt es sich um Mitarbeiter der Verwaltung. Die Entscheidung über die Besetzung dieser Funktionen steht auf der Tagesordnung der kommenden Ratssitzung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2025 · Rat der Stadt Essen (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.Einführung und Vereidigung des Oberbürgermeisters
- 3.Einführung und Verpflichtung der RatsmitgliederZur Vorlage · 1501/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Essen am 4. November 2025 ist die Einführung und Verpflichtung der nach den Kommunalwahlen vom 14. September 2025 gewählten Ratsmitglieder vorgesehen. Gemäß § 67 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen obliegt dieser Vorgang dem Oberbürgermeister.
Die Verpflichtung erfolgt in feierlicher Form, indem die Ratsmitglieder an ihren Plätzen stehen und eine festgelegte Formel ablegen. Dabei verpflichten sie sich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Stadt Essen und ihrer Bevölkerung zu erfüllen.
Der Ablauf sieht vor, dass ein Handschlag durch eine abschließende Feststellung des Oberbürgermeisters ersetzt wird. Die Bekundung der gewissenhaften Pflichterfüllung gilt als vollzogen, sobald sich alle Ratsmitglieder von ihren Plätzen erhoben haben. Mit dem Abschluss dieser feierlichen Einführung und Verpflichtung ist der neu gewählte Rat der Stadt Essen offiziell konstituiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2025 · Rat der Stadt Essen (1. Sitzung)
- 4.Festlegung der Anzahl und Wahl der Stellvertreterinnen/Stellvertreter des OberbürgermeistersZur Vorlage · 1502/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet in seiner Sitzung am 4. November 2025 über die Anzahl und die Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Oberbürgermeisters. Im ersten Schritt ist der Rat dazu aufgerufen, durch Mehrheitsbeschluss die Anzahl der zu wählenden Personen festzulegen, da die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen keine Höchstzahl vorgibt.
Die Wahl der Stellvertretungen erfolgt gemäß § 67 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des d’Hondtschen Höchstzahlenverfahrens in einem Wahlgang. Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt findet nicht statt. Wahlvorschläge können durch Fraktionen, Zusammenschlüsse von Fraktionen oder Gruppen von Ratsmitgliedern entweder vorab als Listen eingereicht oder direkt während der Sitzung eingebracht werden. Die Durchführung der Wahl erfolgt durch eine geheime Abstimmung mittels Stimmzetteln. Die Ermittlung der gewählten Personen basiert auf dem d’Hondtschen Verfahren, wobei die Besetzung der Stellen der Reihenfolge der Kandidaten auf den jeweiligen Wahlvorschlägen folgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2025 · Rat der Stadt Essen (1. Sitzung)
- 4.1Festlegung der Anzahl und Wahl der Stellvertreterinnen/Stellvertreter des OberbürgermeistersZur Vorlage · 1723/2025/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur Festlegung der Anzahl sowie zur Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters vorgelegt. Der Antrag beinhaltet die Regelung, dass die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertretungen des Oberbürgermeisters auf zwei Personen festgesetzt wird.
Im Rahmen dieses Antrags werden zudem zwei Personen für die anstehende Wahl vorgeschlagen. Die Besetzung soll so erfolgen, dass eine Person als erste Stellvertretung und eine weitere Person als zweite Stellvertretung fungiert.
Die Vorlage war für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 4. November 2025 zur Entscheidung vorgesehen. Eine schriftliche Begründung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist dem Dokument nicht zu entnehmen, da die Begründung laut Text auf mündlichem Wege erfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2025 · Rat der Stadt Essen (1. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 4.2Festlegung der Anzahl und Wahl der Stellvertreterinnen/Stellvertreter des OberbürgermeistersZur Vorlage · 1729/2025/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Festlegung der Anzahl sowie zur Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Oberbürgermeisters eingebracht. Das Dokument mit der Nummer 1729/2025/AFD versteht sich als Änderung oder Ergänzung zu einem bereits vorliegenden Antrag der Fraktionen CDU und SPD.
Der Antrag sieht vor, die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters auf drei Personen festzulegen. In diesem Zusammenhang wird im Rahmen der Wahlvorschläge eine Person für die Position der dritten Stellvertretung vorgeschlagen. Eine schriftliche Begründung für diese Forderungen wurde nicht mit dem Antrag eingereicht; die entsprechende Erläuterung soll laut Dokument mündlich erfolgen. Zuständig für die Bearbeitung des Vorgangs ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2025 · Rat der Stadt Essen (1. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 5.Einführung und Verpflichtung der Stellvertreterinnen/Stellvertreter des OberbürgermeistersZur Vorlage · 1503/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1503/2025/OB regelt die formelle Einführung und Verpflichtung der Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Oberbürgermeisters der Stadt Essen. Auf Grundlage von § 67 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Oberbürgermeister dazu verpflichtet, die vom Rat gewählten Personen nach deren Wahl in das Amt einzuführen und sie feierlich zur gesetzmäßigen sowie gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Der Vorgang sieht vor, dass die Gewählten durch den Oberbürgermeister förmlich vereidigt werden. Die Verpflichtung umfasst die Zusage, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zu beachten. Ziel der Amtseinführung ist die Verpflichtung zur Wahrnehmung der Pflichten zum Wohle der Stadt Essen und ihrer Bevölkerung.
Die Vorlage ist für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 4. November 2025 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2025 · Rat der Stadt Essen (1. Sitzung)
- 6.Neubildung der Ausschüsse des Rates der Stadt hier: Festlegung der zu bildenden Ausschüsse und deren Sitzstärke sowie Verteilung der AusschussvorsitzeZur Vorlage · 1504/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen befasst sich mit der Neubildung seiner Ausschüsse für die neue Ratsperiode. Während in der vergangenen Periode 2020–2025 insgesamt 14 Ausschüsse mit unterschiedlicher Sitzstärke bestehen, kann der neu gewählte Rat über eine Beibehaltung dieser Struktur oder über Veränderungen entscheiden.
Die vorliegende Vorlage regelt die Festlegung der zu bildenden Gremien, deren jeweilige Sitzstärken sowie die Verteilung der Ausschussvorsitze. Im Rahmen des Beschlussvorschlags ist vorgesehen, dass Fraktionen für bestimmte Ausschüsse sachkundige Bürger anstelle von Ratsmitgliedern benennen können. Für den Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe soll zudem die Bestellung von zwei sachkundigen Einwohnern sowie deren Stellvertretern erfolgen, wobei diese auf Vorschlag des Essener Sportbundes nominiert werden sollen.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Bestimmung von zwei Stellvertreterinnen und Stellvertretern für die Ausschussvorsitzenden in allen Gremien, mit Ausnahme des Hauptausschusses und des Jugendhilfeausschusses. Die Verteilung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden soll über ein Zugreifverfahren erfolgen, wobei das Höchstzahlenverfahren bei der Zuteilung der stellvertretenden Vorsitzenden erneut von Beginn an angewendet wird. Der Rat soll zudem das Ergebnis dieses Verfahrens zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2025 · Rat der Stadt Essen (1. Sitzung)
- 6.1Neubildung der Ausschüsse des Rates der Stadt hier: Festlegung der zu bildenden Ausschüsse und deren Sitzstärke sowie Verteilung der AusschussvorsitzeZur Vorlage · 1504/2025/OB 1. Ergänzung · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Essen am 4. November 2025 wird über die Neubildung der Ausschüsse sowie die Verteilung der Ausschussvorsitze und deren Stellvertretungen entschieden. Die Fraktionen im Rat haben sich bereits auf eine Verteilung geeinigt, die in der Anlage zur Vorlage 1504/2025/OB 1. Ergänzung dokumentiert ist.
Die vorliegende Einigung erfolgt gemäß § 58 Absatz 5 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW. Nach dieser Regelung können sich die Fraktionen über die Verteilung der Posten einigen, sofern nicht ein Fünftel der Ratsmitglieder diesem Ergebnis widerspricht. Durch das Erreichen dieser Übereinkunft entfällt das reguläre Zugreifverfahren zur Verteilung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden in den Ausschüssen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Ergebnisse des Einigungsverfahrens der Fraktionen entsprechend übernimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2025 · Rat der Stadt Essen (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.2Neubildung der Ausschüsse des Rates der Stadt hier: Festlegung der zu bildenden Ausschüsse und deren Sitzstärke sowie Verteilung der AusschussvorsitzeZur Vorlage · 1724/2025/CDU/SPD/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne haben im Rat der Stadt Essen den Antrag 1724/2025 zur Neubildung der Ausschüsse vorgelegt. Das Dokument regelt die Festlegung der zu bildenden Gremien sowie deren Sitzstärke und die Verteilung der Ausschussvorsitze.
Der Antrag sieht die Bildung von insgesamt 15 Ausschüssen vor, darunter der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss mit 20 Mitgliedern einschließlich des Oberbürgermeisters Thomas Kufen sowie weitere Gremien für Bereiche wie Soziales, Stadtentwicklung, Verkehr und Kultur. Für die Ausschüsse 2 bis 14 ist vorgesehen, dass Fraktionen anstelle von Ratsmitgliedern sachkundige Bürger benennen können. Die maximale Anzahl dieser Experten richtet sich dabei nach der jeweiligen Stärke der Fraktion. Zudem wird festgelegt, dass Fraktionen mit nur einem Ausschussmitglied zwei stellvertretende Mitglieder bestimmen dürfen.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Bestellung von drei sachkundigen Einwohnern und zwei Stellvertretern für den Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen auf Vorschlag des Essener Sportbundes. Für die meisten Ausschussvorsitzenden sollen zudem zwei Stellvertreter bestimmt werden. Sollte keine Einigung über die Verteilung der Vorsitzenden zustande kommen, sieht der Antrag das Zuteilungsverfahren gemäß § 58 Abs. 5 GO NRW vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2025 · Rat der Stadt Essen (1. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 6.3TOP 6: Neubildung der Ausschüsse des Rates der Stadt hier: Festlegung der Anzahl sachkundiger Bürger anstelle von RatsmitgliedernZur Vorlage · 1730/2025/EBB/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB/FPO-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1730/2025/EBB/FDP einen Antrag zur Neugestaltung der Ausschussbesetzung gestellt. Die Fraktion, vertreten durch Schöneweiß und Hemsteeg, beantragt, dass künftig jede Fraktion bis zu 20 sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie jede Gruppe bis zu 10 sachkundige Bürger benennen kann.
Mit diesem Vorhaben soll eine Regelung wiederhergestellt werden, die bereits in der Ratsperiode 2014–2020 Bestand hatte. Laut Begründung des Antrags leisten sachkundige Bürger durch ihre fachliche Expertise und ihr bürgerschaftliches Engagement einen Beitrag zur politischen Beratung in den Fachausschüssen. Für kleinere Fraktionen und Gruppen sei die Benennung dieser Personen eine Voraussetzung für die Arbeitsfähigkeit, um die personelle Belastung durch die Bearbeitung zahlreicher Themen und paralleler Ausschüsse abzufedern.
Die EBB/FDP-Fraktion führt an, dass die Reduzierung der zulässigen Anzahl in der laufenden Ratsperiode zu einer Benachteiligung kleinerer Fraktionen geführt habe. Die Neuregelung ziele darauf ab, die Funktionsfähigkeit der Ratsarbeit sowie die Chancengleichheit und die qualitative Gestaltung der Ausschussarbeit sicherzustellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2025 · Rat der Stadt Essen (1. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 7.Änderung der AusschusszuständigkeitsordnungZur Vorlage · 1600/2025/CDU/SPD/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Änderung der Ausschusszuständigkeitsordnung eingebracht. Mit diesem Vorhaben wird der Oberbürgermeister aufgefordert, die Stadtverwaltung dazu zu bewegen, Vorschläge für eine Angleichung spezifischer Wertgrenzen auszuarbeiten.
Im Zentrum des Antrags steht die Überprüfung und Anpassung der Regelungen gemäß § 13 Nr. 21 bezüglich Baumaßnahmen sowie der Bestimmungen in § 3 Absatz 1 Nr. 6 hinsichtlich Kostenerhöhungen bei Baumaßnahmen. Die Initiatoren verfolgen mit diesem Antrag das Ziel, die administrativen Abläufe zu optimieren und eine Beschleunigung der Bearbeitungszeiten innerhalb der Stadtverwaltung zu erreichen.
Der Antrag wurde im Rahmen der Sitzung des Rates am 4. November 2025 zur Entscheidung vorgelegt. Die Verwaltung wird gebeten, im Sinne einer effizienteren Prozessgestaltung entsprechende Vorschläge zur Anpassung dieser Kompetenzgrenzen zu unterbreiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2025 · Rat der Stadt Essen (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die BezirksvertretungenZur Vorlage · 1601/2025/CDU/SPD/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 1601/2025 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist eine Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse sowie die Bezirksvertretungen.
Der Entwurf sieht vor, die Regelungen zur Wortmeldung und Worterteilung in § 13 neu zu fassen. Demnach soll es Rednerinnen und Rednern ermöglicht werden, zum selben Tagesordnungspunkt bis zu dreimal das Wort zu ergreifen. Dabei werden Gesamtredezeiten für verschiedene Vertretungstypen festgelegt: Für Einzelvertreter ist die Redezeit auf insgesamt fünf Minuten, für Gruppen auf zehn Minuten und für Fraktionen auf insgesamt fünfzehn Minuten begrenzt. Eine Aufhebung dieser Begrenzung soll in Einzelfällen durch einen Beschluss mit einfacher Mehrheit möglich sein.
Darüber hinaus wird die Einführung eines neuen Paragrafen (§ 19a) zur zeitlichen Begrenzung von Ratssitzungen beantragt. Sitzungen sollen nach dieser Regelung spätestens um 22:00 Uhr enden, wobei bereits begonnene Tagesordnungspunkte zu Ende beraten werden können. Auch diese zeitliche Beschränkung kann der Rat in Einzelfällen durch einen Beschluss mit einfacher Mehrheit aufheben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2025 · Rat der Stadt Essen (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Neuregelung der FraktionszuwendungenZur Vorlage · 1598/2025/CDU/SPD/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur Neuregelung der Fraktionszuwendungen vorgelegt. Die Vorlage sieht eine Anpassung der jährlichen Finanzierung von Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern vor.
Im Bereich der Sachkostenzuwendungen wird ein Sockelbetrag von 14.300 Euro pro Fraktion sowie ein Kopfbetrag von 12.100 Euro pro Ratsmitglied vorgeschlagen. Für Einzelvertreter ist ein Betrag von 6.600 Euro vorgesehen. Ab dem 1. Januar 2026 sollen diese Sachkostenzuwendungen jährlich angepasst werden.
Die Personalkostenzuwendungen sollen auf Basis des Landesbesoldungsgesetzes NRW berechnet werden. Für Fraktionen in der Mindestgröße ist eine Stelle der Besoldungsgruppe A 15 vorgesehen. Bei größeren Fraktionen sieht der Antrag eine Staffelung vor, die je nach Mitgliederzahl bis zu sechs Stellen in abnehmenden Besoldungsgruppen umfasst. Die Berechnung berücksichtigt dabei Faktoren wie die Endstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe, Strukturzulagen sowie den regionalen Familienzuschlag und Versorgungszuschläge.
Gruppen im Rat sollen 80 Prozent der Ausstattung erhalten, die einer Fraktion vergleichbarer Größe zustehen würde. Die Sachkostenzuwendungen und Personalkostenzuwendungen bleiben weiterhin gegenseitig deckungsfähig.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2025 · Rat der Stadt Essen (1. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 10.Neuregelung zur Vergütung von AufsichtsratsmitgliedernZur Vorlage · 1599/2025/CDU/SPD/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur Neuregelung der Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern in den Beteiligungsgesellschaften der Stadt eingereicht. Der Entwurf sieht eine neue Struktur für die jährlichen Grundvergütungen vor. Demnach sollen Vorsitzende eine jährliche Vergütung von 2.000 Euro erhalten, während ordentliche Mitglieder auf 1.500 Euro kommen. Für beratende Mitglieder ist keine Grundvergütung vorgesehen. Bei einem Eintritt oder Ausscheiden aus einer Gesellschaft im Laufe eines Jahres soll die Vergütung zeitanteilig berechnet werden.
Hinsichtlich der Sitzungsgelder sieht der Antrag für Vorsitzende einen Betrag von 180 Euro pro Sitzung vor, während ordentliche und beratende Mitglieder jeweils 150 Euro erhalten sollen. Ein Anspruch auf diese Gelder besteht nur bei Sitzungen, die vom Aufsichtsrat als Ganzes angesetzt wurden, wie etwa in Ausschüssen oder Findungskommissionen. Vorbesprechungen einzelner Fraktionen sowie Gastteilnahmen an Haupt- und Gesellschafterversammlungen sind von der Zahlung der Sitzungsgelder ausgeschlossen. Zudem sollen die Vertreter des Rates in den Gesellschafterversammlungen der Beteiligungsgesellschaften ermächtigt werden, entsprechende Beschlüsse zur Vergütung zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2025 · Rat der Stadt Essen (1. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 11.Wahl der Mitglieder des WahlprüfungsausschussesZur Vorlage · 1505/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird in seiner Sitzung am 4. November 2025 über die Zusammensetzung des Wahlprüfungsausschusses entscheiden. Die entsprechende Vorlage regelt die Wahl der Mitglieder für dieses Gremium, welches gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung die Prüfung von Einsprüchen sowie die Feststellung der Gültigkeit der Kommunalwahl übernimmt.
Die geplante Besetzung des Ausschusses sieht eine Gesamtzahl von 11 Mitgliedern vor. Die Sitzverteilung basiert auf einer Berechnung nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren und orientiert sich an der Stärke der Fraktionen im Rat. Dem Beschlussvorschlag zufolge entfallen vier Sitze auf die CDU-Fraktion, drei Sitze auf die SPD-Fraktion sowie jeweils zwei Sitze auf die AfD-Fraktion und ein Sitz auf die GRÜNE-Fraktion bzw. die LINKE-Fraktion. Die Einsetzung der Mitglieder erfolgt auf Grundlage der Vorschläge der jeweiligen Fraktionen. Für den Fall von Vertretungen ist vorgesehen, dass diese in der Reihenfolge der von den Fraktionen benannten stellvertretenden Mitglieder geregelt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2025 · Rat der Stadt Essen (1. Sitzung)
- 11.1Wahl der Mitglieder des WahlprüfungsausschussesZur Vorlage · 1505/2025/OB 1. Ergänzung · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll in seiner Sitzung am 4. November 2025 über die Zusammensetzung des Wahlprüfungsausschusses entscheiden. Die vorliegende Vorlage sieht die Wahl von ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern für diesen Ausschuss vor, basierend auf den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes sowie der Kommunalwahlordnung und den Vorschriften der Gemeindeordnung über die Bildung von Ausschüssen.
Die vorgeschlagene Besetzung des Ausschusses umfasst Vertreter der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der AfD-Fraktion, der GRÜNEN-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE sowie der EBB/FDP-Fraktion. Die Regelung für die Vertretung von Ausschussmitgliedern folgt dabei der von den jeweiligen Fraktionen benannten Reihenfolge der stellvertretenden Mitglieder.
Der Wahlprüfungsausschuss hat die Aufgabe, nach einer Vorprüfung über Einsprüche gegen die Kommunalwahl sowie über die Gültigkeit der Wahl zu entscheiden. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist der neu gewählte Rat verpflichtet, über diese Angelegenheiten von Amts wegen zu beschließen. Die Einrichtung des Ausschusses dient dazu, die rechtmäßige Durchführung und Validierung des Wahlprozesses sicherzustellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2025 · Rat der Stadt Essen (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Entsendung der Delegierten in die 8. Verbandsversammlung des RuhrverbandesZur Vorlage · 1510/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Entsendung der Delegierten in die 8. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes für die Amtszeit von 2025 bis 2030. Aufgrund der geleisteten Beiträge kann die Stadt elf Direktdelegierte benennen. Die Auswahl erfolgt auf Vorschlag der Fraktionen sowie durch den Oberbürgermeister. Zudem ist Essen Mitglied einer Stimmgruppe, für die ein weiterer Delegierter vorgeschlagen werden kann.
Die Verwaltung schlägt vor, bei der Besetzung der Vertretung auf eine Wiederbenennung von Bediensteten zu setzen. Der Vorschlag umfasst unter anderem eine Beigeordnete, einen Beigeordneten sowie die Leitung der Entsorgungswirtschaft und des Umweltamtes inklusive einer stellvertretenden Leitung.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Delegierten sind durch das Ruhrverbandsgesetz und die Satzung des Verbandes vorgegeben. Die gewählten Vertreter müssen persönlich an den Sitzungen teilnehmen und dürfen kein Dienstverhältnis zu anderen Mitgliedern des Verbandes unterhalten. Der Rat kann die Personen entweder durch einen einheitlichen Wahlvorschlag oder nach dem Prinzip der Verhältniswahl bestimmen. Bei der Aufstellung von Listen soll zudem ein Frauenanteil von mindestens 40 Prozent berücksichtigt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2025 · Rat der Stadt Essen (1. Sitzung)
- 12.1Entsendung der Delegierten in die 8. Verbandsversammlung des RuhrverbandesZur Vorlage · 1510/2025/OB 1. Ergänzung · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Entsendung von Delegierten in die 8. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes für die Amtszeit von 2025 bis 2030. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Vertretung durch einen einheitlichen Wahlvorschlag der Fraktionen oder durch eine Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt.
Die Liste der vorgeschlagenen Direktdelegierten umfasst sechs Mitglieder des Stadtrates auf Vorschlag der Fraktionen sowie fünf Vertreter der Verwaltung auf Vorschlag des Oberbürgermeisters. Zu den personellen Vorschlägen aus der Verwaltung gehören zwei Beigeordnete, die Leitung der Entsorgungswirtschaft, die Leitung des Umweltamtes sowie eine stellvertretende Leitung des Umweltamtes. Darüber hinaus soll der Rat die Benennung eines Delegierten für die Stimmgruppe vornehmen, die die Stadt Essen in einem Zusammenschluss mit weiteren kreisfreien und kreisangehörigen Städten sowie Gemeinden vertritt.
Die Anzahl der zu entsendenden Direktdelegierten richtet sich nach der Höhe der Beiträge der Stadt Essen gegenüber dem Ruhrverband. Für die kommende Wahlperiode kann die Stadt elf Personen als Direktdelegierte entsenden. Die Benennung erfolgt unmittelbar nach Beginn der neuen Ratsperiode, um eine fristgerechte Einladung zur konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung zu gewährleisten. Bei der Aufstellung der Kandidaturen ist zudem die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Anteil von Frauen zu berücksichtigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2025 · Rat der Stadt Essen (1. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 13.Immobilien Management Essen GmbH (IME) hier: Zurückweisung der Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertre-tern/Arbeitnehmervertreterinnen im fakultativen Aufsichtsrat der IME und Verlangen einer NeuwahlZur Vorlage · 1615/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Zurückweisung der Vorschlagsliste für die Bestellung von Arbeitnehmervertretern im fakultativen Aufsichtsrat der Immobilien Management Essen GmbH (IME) beraten. Die vorliegende Vorlage sieht vor, die Liste der Beschäftigten abzulehnen und eine Neuwahl zu verlangen.
Hintergrund ist ein formaler Fehler im Wahlprozess. Die vom Wahlvorstand übermittelte Liste enthielt Stellvertretungen für die Aufsichtsratsmitglieder. Der Gesellschaftsvertrag der IME sieht jedoch keine Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern vor. Da eine nachträgliche Streichung der Stellvertreter das Wahlergebnis möglicherweise nicht rechtssicher korrigieren würde, wird ein langwieriges Anfechtungsverfahren vor dem Arbeitsgericht, welches erst Mitte 2026 abgeschlossen sein könnte, als ungeeignet betrachtet.
Um ein ordnungsgemäßes Verfahren zeitnah zu ermöglichen, schlägt die Geschäftsführung der IME die Zurückweisung der Liste gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW vor. Eine Neuwahl muss durch die Belegschaft bzw. den Wahlvorstand initiiert werden, da die Geschäftsführung selbst keine rechtliche Grundlage für eine alleinige Anordnung einer Neuwahl besitzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2025 · Rat der Stadt Essen (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Niederschrift Nr. 41 über die Sitzung des Rates der Stadt Essen vom 24.09.2025
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 15.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW - Grundstücksangelegenheiten hier: Erwerb der Bauflächen GE 4 und GE 6 am Standort Emil Emscher durch die Ruhrbahn GmbH bzw. die Stadt EssenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 16.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil