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Vorlage

Festlegung der Anzahl und Wahl der Stellvertreterinnen/Stellvertreter des Oberbürgermeisters

1502/2025/OB 04.11.2025 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen entscheidet in seiner Sitzung am 4. November 2025 über die Anzahl und die Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Oberbürgermeisters. Im ersten Schritt ist der Rat dazu aufgerufen, durch Mehrheitsbeschluss die Anzahl der zu wählenden Personen festzulegen, da die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen keine Höchstzahl vorgibt.

Die Wahl der Stellvertretungen erfolgt gemäß § 67 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des d’Hondtschen Höchstzahlenverfahrens in einem Wahlgang. Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt findet nicht statt. Wahlvorschläge können durch Fraktionen, Zusammenschlüsse von Fraktionen oder Gruppen von Ratsmitgliedern entweder vorab als Listen eingereicht oder direkt während der Sitzung eingebracht werden. Die Durchführung der Wahl erfolgt durch eine geheime Abstimmung mittels Stimmzetteln. Die Ermittlung der gewählten Personen basiert auf dem d’Hondtschen Verfahren, wobei die Besetzung der Stellen der Reihenfolge der Kandidaten auf den jeweiligen Wahlvorschlägen folgt.

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