Einführung und Verpflichtung der Stellvertreterinnen/Stellvertreter des Oberbürgermeisters
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1503/2025/OB regelt die formelle Einführung und Verpflichtung der Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Oberbürgermeisters der Stadt Essen. Auf Grundlage von § 67 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Oberbürgermeister dazu verpflichtet, die vom Rat gewählten Personen nach deren Wahl in das Amt einzuführen und sie feierlich zur gesetzmäßigen sowie gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Der Vorgang sieht vor, dass die Gewählten durch den Oberbürgermeister förmlich vereidigt werden. Die Verpflichtung umfasst die Zusage, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zu beachten. Ziel der Amtseinführung ist die Verpflichtung zur Wahrnehmung der Pflichten zum Wohle der Stadt Essen und ihrer Bevölkerung.
Die Vorlage ist für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 4. November 2025 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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- 04.11.2025kein Ergebnis hinterlegt