Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll in seiner Sitzung am 4. November 2025 über die Zusammensetzung des Wahlprüfungsausschusses entscheiden. Die vorliegende Vorlage sieht die Wahl von ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern für diesen Ausschuss vor, basierend auf den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes sowie der Kommunalwahlordnung und den Vorschriften der Gemeindeordnung über die Bildung von Ausschüssen.
Die vorgeschlagene Besetzung des Ausschusses umfasst Vertreter der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der AfD-Fraktion, der GRÜNEN-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE sowie der EBB/FDP-Fraktion. Die Regelung für die Vertretung von Ausschussmitgliedern folgt dabei der von den jeweiligen Fraktionen benannten Reihenfolge der stellvertretenden Mitglieder.
Der Wahlprüfungsausschuss hat die Aufgabe, nach einer Vorprüfung über Einsprüche gegen die Kommunalwahl sowie über die Gültigkeit der Wahl zu entscheiden. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist der neu gewählte Rat verpflichtet, über diese Angelegenheiten von Amts wegen zu beschließen. Die Einrichtung des Ausschusses dient dazu, die rechtmäßige Durchführung und Validierung des Wahlprozesses sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 04.11.2025einstimmig beschlossen