Neuregelung zur Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur Neuregelung der Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern in den Beteiligungsgesellschaften der Stadt eingereicht. Der Entwurf sieht eine neue Struktur für die jährlichen Grundvergütungen vor. Demnach sollen Vorsitzende eine jährliche Vergütung von 2.000 Euro erhalten, während ordentliche Mitglieder auf 1.500 Euro kommen. Für beratende Mitglieder ist keine Grundvergütung vorgesehen. Bei einem Eintritt oder Ausscheiden aus einer Gesellschaft im Laufe eines Jahres soll die Vergütung zeitanteilig berechnet werden.
Hinsichtlich der Sitzungsgelder sieht der Antrag für Vorsitzende einen Betrag von 180 Euro pro Sitzung vor, während ordentliche und beratende Mitglieder jeweils 150 Euro erhalten sollen. Ein Anspruch auf diese Gelder besteht nur bei Sitzungen, die vom Aufsichtsrat als Ganzes angesetzt wurden, wie etwa in Ausschüssen oder Findungskommissionen. Vorbesprechungen einzelner Fraktionen sowie Gastteilnahmen an Haupt- und Gesellschafterversammlungen sind von der Zahlung der Sitzungsgelder ausgeschlossen. Zudem sollen die Vertreter des Rates in den Gesellschafterversammlungen der Beteiligungsgesellschaften ermächtigt werden, entsprechende Beschlüsse zur Vergütung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 04.11.2025mehrheitlich beschlossen