Neuregelung der Fraktionszuwendungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur Neuregelung der Fraktionszuwendungen vorgelegt. Die Vorlage sieht eine Anpassung der jährlichen Finanzierung von Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern vor.
Im Bereich der Sachkostenzuwendungen wird ein Sockelbetrag von 14.300 Euro pro Fraktion sowie ein Kopfbetrag von 12.100 Euro pro Ratsmitglied vorgeschlagen. Für Einzelvertreter ist ein Betrag von 6.600 Euro vorgesehen. Ab dem 1. Januar 2026 sollen diese Sachkostenzuwendungen jährlich angepasst werden.
Die Personalkostenzuwendungen sollen auf Basis des Landesbesoldungsgesetzes NRW berechnet werden. Für Fraktionen in der Mindestgröße ist eine Stelle der Besoldungsgruppe A 15 vorgesehen. Bei größeren Fraktionen sieht der Antrag eine Staffelung vor, die je nach Mitgliederzahl bis zu sechs Stellen in abnehmenden Besoldungsgruppen umfasst. Die Berechnung berücksichtigt dabei Faktoren wie die Endstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe, Strukturzulagen sowie den regionalen Familienzuschlag und Versorgungszuschläge.
Gruppen im Rat sollen 80 Prozent der Ausstattung erhalten, die einer Fraktion vergleichbarer Größe zustehen würde. Die Sachkostenzuwendungen und Personalkostenzuwendungen bleiben weiterhin gegenseitig deckungsfähig.
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Beratungsfolge
- 04.11.2025mehrheitlich beschlossen