Entsendung der Delegierten in die 8. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Entsendung von Delegierten in die 8. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes für die Amtszeit von 2025 bis 2030. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Vertretung durch einen einheitlichen Wahlvorschlag der Fraktionen oder durch eine Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt.
Die Liste der vorgeschlagenen Direktdelegierten umfasst sechs Mitglieder des Stadtrates auf Vorschlag der Fraktionen sowie fünf Vertreter der Verwaltung auf Vorschlag des Oberbürgermeisters. Zu den personellen Vorschlägen aus der Verwaltung gehören zwei Beigeordnete, die Leitung der Entsorgungswirtschaft, die Leitung des Umweltamtes sowie eine stellvertretende Leitung des Umweltamtes. Darüber hinaus soll der Rat die Benennung eines Delegierten für die Stimmgruppe vornehmen, die die Stadt Essen in einem Zusammenschluss mit weiteren kreisfreien und kreisangehörigen Städten sowie Gemeinden vertritt.
Die Anzahl der zu entsendenden Direktdelegierten richtet sich nach der Höhe der Beiträge der Stadt Essen gegenüber dem Ruhrverband. Für die kommende Wahlperiode kann die Stadt elf Personen als Direktdelegierte entsenden. Die Benennung erfolgt unmittelbar nach Beginn der neuen Ratsperiode, um eine fristgerechte Einladung zur konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung zu gewährleisten. Bei der Aufstellung der Kandidaturen ist zudem die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Anteil von Frauen zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 04.11.2025mehrheitlich beschlossen