Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Mitteilungen der Verwaltung
- 2.Niederschrift Nr. 21 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.08.2023
- 2 a.Genehmigung von Dienstreisen für Rats-, Ausschuss- und Bezirksvertretungsmitglieder hier: Genehmigung einer Dienstreise nach Berlin zur Entgegennahme der Auszeichnung "Papieratlas 2023"Zur Vorlage · 1485/2023/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Essen soll die Genehmigung einer Dienstreise nach Berlin beschließen. Die Reise ist für den 10. Oktober 2023 geplant, damit die Bürgermeisterin die Auszeichnung „Papieratlas 2023“ entgegennehmen kann. Die Verleihung findet im Rahmen einer Veranstaltung im Bundesumweltministerium statt.
Die Stadt Essen nimmt seit dem Jahr 2008 am Papieratlas-Städtewettbewerb teil, der die Recyclingpapierfreundlichkeit von Kommunen bewertet. Der Wettbewerb wird als Gemeinschaftsprojekt des Bundesumweltministeriums, des Umweltbundesamtes, des Deutschen Städtetags, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sowie der Initiative Pro Recyclingpapier durchgeführt. In diesem Jahr erhält die Stadt Essen die Auszeichnung zum 15. Mal.
Da der Oberbürgermeister aufgrund anderer Termine nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann, wird die Bürgermeisterin in seiner Vertretung die Auszeichnung entgegennehmen. Die Kosten für die Dienstreise, die unter anderem die Entschädigung nach der Gemeindeordnung NRW umfassen, sind über die Produktgruppe der politischen Gremien zu finanzieren. Die Entscheidung über die Genehmigung solcher Dienstreisen für Mitglieder von Rat, Ausschüssen und Bezirksvertretungen fällt gemäß der Ausschusszuständigkeitsordnung durch den Haupt- und Finanzausschuss.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2 b.Genehmigung von Dienstreisen für Rats-, Ausschuss- und Bezirksvertretungsmitglieder hier: Genehmigung einer Dienstreise nach Zabrze/PolenZur Vorlage · 1487/2023/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss wird über die Genehmigung einer Dienstreise nach Zabrze in Polen beraten. Die Reise ist für den Zeitraum vom 29. September bis zum 02. Oktober 2023 geplant. Hintergrund der Reise ist eine Einladung der Stadtpräsidentin von Zabrze zur Teilnahme am dortigen Stadtfest, um die städtepartnerschaftlichen Beziehungen zu fördern.
Da der Oberbürgermeister aufgrund anderer terminlicher Verpflichtungen nicht persönlich teilnehmen kann, wird er durch den Bürgermeister vertreten. Die Entscheidung über die Genehmigung von Dienreisen für Mitglieder des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss gemäß der geltenden Ausschusszuständigkeitsordnung.
Die anfallenden Sachkosten für die Reise sind zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht bezifferbar. Die Finanzierung der Reise ist in der Produktgruppe 1.01.01.01.01 vorgesehen. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich. Die Einschätzung der Klimarelevanz der Reise wurde als positiv bewertet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.Bericht über die soziale LageZur Vorlage · 1249/2023/LINKE · Antrag LINKE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 1249/2023/LINKE einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, der die Erstellung eines Berichts zur sozialen Lage in allen Essener Stadtteilen zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an verschiedene Gremien, darunter den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, den Integrationsrat sowie den Haupt- und Finanzausschuss.
Die Ratsfraktion bittet die Verwaltung, zunächst darzustellen, welche bestehenden Projekte und Konzepte zur Senkung von Armut in Essen sowie welche bereits durchgeführten Sozialraumanalysen vorliegen. Darauf aufbauend soll geprüft werden, wie auf Grundlage einer erweiterten und umfassenden Sozialraumanalyse ein Bericht erstellt werden kann, der die Armut in unterschiedlichen Lebensphasen darstellt und entsprechende Strategien entwickelt. Zudem soll die Verwaltung die personellen und finanziellen Bedarfe für die Umsetzung dieser Schritte sowie einen Zeitplan für die Erstellung des Berichts inklusive Handlungsempfehlungen aufzeigen.
Als Begründung führt die Ratsfraktion die Ergebnisse der aktuellen Sozialstatistik an, die auf ein Armutsproblem mit regionalen Unterschieden hinweisen. Ziel ist es, bestehende Ansätze, wie die Integrierte kommunale Präventionsstrategie oder Arbeitsansätze unter „kinderstark NRW“, zu erweitern. Durch die Bündelung von Daten und die Nutzung vorhandener Untersuchungen, etwa aus der Kommunalen Pflegeplanung oder der Milieustudie zu den Essener Stadtquartieren, sollen passgenaue Maßnahmen zur Armutsbekämpfung ermöglicht werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — zurückgezogen bis zur Erstellung der Verwaltungsvorlage
- 21.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt (bis zur Berichterstattung der Verwaltung)
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Antrag zurückgezogen bis zur Erstellung der Verwaltungsvorlage
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt, erst zur fachlichen Beratung im ASAGI vorgesehen und danach erst Beratung im nächsten ASPB
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Antrag zurückgezogen bis zur Erstellung der Verwaltungsvorlage - 3 a.Änderung der HundesteuersatzungZur Vorlage · 1367/2023/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Finanzbuchhaltung und des Stadtsteueramtes sieht eine Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Essen vor, die mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 in Kraft treten soll. Der Beschlussvorschlag wurde für eine Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie für eine Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen formuliert.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Umwandlung einer bisherigen Steuerermäßigung in eine vollständige Steuerbefreiung für Hunde, die im Rettungsdienst eingesetzt werden. Voraussetzung für diese Befreiung ist der ständige Einsatz der Rettungs- oder Suchhunde zur Unterstützung der behördlichen Sicherheits- und Rettungskräfte sowie das erfolgreiche Ablegen einer Prüfung durch Leistungsprüfer eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbandes. Die Verwaltung geht davon aus, dass die daraus resultierenden jährlichen Mindereinnahmen 156,00 Euro betragen.
Zudem soll die Steuerbefreiung für Hunde, die zur Verbesserung der Jagd- oder Forstaufsicht im Stadtgebiet eingesetzt werden, von der Kopplung an das Beschäftigungsverhältnis des Halters entkoppelt werden. Damit wird die Befreiung auch Jägern ermöglicht, die hauptsächlich im Essener Stadtgebiet tätig sind und deren Einsatz im Rahmen einer Nebentätigkeit im Dienst der Stadt erfolgt, sofern der Einsatz durch Vorlage eines Dienstausweises der Stadt Essen nachgewiesen wird. Der damit verbundene jährliche Ertragsausfall wird auf etwa 5.460,00 Euro geschätzt, basierend auf einer Anzahl von etwa 35 zu befreienden Hunden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Teilnahme an dem Modell zur Einführung eines Schülertickets als DeutschlandticketsZur Vorlage · 0990/2023/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Teilnahme an einem Modell zur Einführung eines Schülertickets als Deutschlandticket ab dem Schuljahr 2023/24. Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, diese Teilnahme unabhängig von der jeweiligen Schulform zu ermöglichen. Hierzu ist die Verwaltung damit beauftragt, eine Ergänzungsvereinbarung mit der Ruhrbahn GmbH und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR abzuschließen. Durch diese Maßnahme reduziert sich der monatliche Preis für Selbstzahler von bisher 39,40 Euro auf 29,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt über einen Solidaritätsbeitrag, der durch die Aufstockung der Kosten für das deutschlandweit gültige Schülerticket auf 588 Euro pro anspruchsberechtigtem Schüler entsteht. Für das Jahr 2023 belaufen sich die Kosten auf 101.852,26 Euro, wobei die Lasten auf die Museen der Stadt Essen, die Stadtbibliothek und die Grüne Hauptstadt Agentur verteilt sind. Für das Jahr 2024 werden jährliche Mehrkosten in Höhe von 244.445,44 Euro veranschlagt, die aus originären Haushaltsmitteln dem gemeinschaftlichen Fonds auf Verbundebene zuzuführen sind. Die Anmeldung der Kosten erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2024 unter Einhaltung der mittelfristigen gesamtstädtischen Finanzplanung. Die Vorlage sieht vor, dass die Ausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft, Verkehr und Mobilität sowie Haupt- und Finanzen die Inhalte zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Überplanmäßige Mittelbereitstellung JugendamtZur Vorlage · 1217/2023/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt beantragt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von insgesamt 25,2 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2023. Der Antrag umfasst 22,4 Millionen Euro für die Produktgruppe „Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien“ sowie 2,8 Millionen Euro für die Produktgruppe „Tageseinrichtungen für Kinder“.
Die Begründung für den Bedarf in der ersten Produktgruppe liegt in steigenden Fallzahlen und Kosten im Bereich der erzieherischen Hilfen. Die Verwaltung führt hierbei eine Zunahme bei ambulanten Hilfeformen sowie bei stationären Hilfeformen an, unter anderem durch einen Anstieg der Fallzahlen bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Zudem werden eine allgemeine Preissteigerung, ein begrenztes Angebot an stationären Plätzen sowie steigende Erstattungsansprüche anderer Kommunen als Ursachen für den Mehrbedarf angeführt.
Im Bereich der Kindertageseinrichtungen resultieren die Mehrbedarfe aus erhöhten Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, der Übernahme von Trägeranteilen, der Förderung von Brückenprojekten sowie einer gesetzlichen Erhöhung der Betriebskostenzahlungen nach dem Kinderbildungsgesetz.
Die Deckung der Mehraufwendungen soll durch prognostizierte Mehrerträge bei der Gewerbesteuer erfolgen. Da die genaue Höhe der Steuermehrerträge sowie die endgültige Ausgestaltung der Bedarfe im Bereich der erzieherischen Hilfen noch nicht abschließend feststehen, ist vorgesehen, die Mittel in Tranchen bereitzustellen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Jugendhilfeausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss vor, damit der Rat der Stadt Essen die Mittelbereitstellung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen beschließt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2023 in der Produktgruppe 1.05.10.01 "Sonstige soziale Leistungen"Zur Vorlage · 1235/2023/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen beantragt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1,7 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2023. Diese Mittel sind für die Produktgruppe „Sonstige soziale Hilfen“ vorgesehen, um den gestiegenen Bedarf im Bereich der Hilfen zur Bildung und Teilhabe (BuT) zu decken.
Der Mehrbedarf resultiert aus einem Anstieg der Transferaufwendungen innerhalb der Gruppe 1.05.10.01.01. Als Ursachen werden die Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten durch das Starke-Familien-Gesetz sowie die Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 angeführt. Zudem ist ein Anstieg der Inanspruchnahme von Leistungen nach der Corona-Pandemie zu verzeichnen, etwa bei Klassenfahrten, Schulausflügen und Lernförderung. Neben steigenden Fallzahlen werden auch Preiserhöhungen bei der Mittagsverpflegung und dem Schulbedarf berücksichtigt.
Die Finanzierung des Betrags soll durch prognostizierte Mehrerträge bei der Gewerbesteuer aus der Produktgruppe „Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen“ erfolgen, da innerhalb des Amtes für Soziales und Wohnen keine Minderaufwendungen zur Deckung zur Verfügung stehen. Die Leistungen sind als gesetzliche Pflichtaufgaben nach dem Sozialgesetzbuch und dem Bundeskindergeldgesetz definiert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration sowie der Haupt- und Finanzausschuss die Vorlage zur Kenntnis nehmen und der Rat der Stadt Essen der Bereitstellung der Mittel zustimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2023 in der Produktgruppe 1.05.21.01 "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen" - örtlicher TrägerZur Vorlage · 1238/2023/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung stellt im Rahmen der Vorlage 1238/2023/5 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2023 beantragt. Konkret geht es um die Produktgruppe „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“. Aufgrund von steigenden Empfängerzahlen, insbesondere bei Integrationshilfen in Schulen, sowie gestiegener Stundensätze bei Assistenzleistungen wird ein Mehraufwand von 5,65 Millionen Euro prognostiziert. Die Sozialtransferaufwendungen werden für das Jahr 2023 auf etwa 20,1 Millionen Euro hochgerechnet.
Die Deckung dieses Mehrbedarfs soll über die Produktgruppe „Steuern, allgemelege Zuweisungen, allgemeine Umlagen“ erfolgen, wobei die Finanzierung durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer vorgesehen ist. Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit der Mittel mit der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben zur Leistungsgewährung nach den Regelungen des SGB IX und des Sozialdienstleistereinsatzgesetzes. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit wird damit begründet, dass die Leistungen bei Antragstellung fällig werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen der Bereitstellung der Mittel in Höhe von 5,65 Millionen Euro zustimmt. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen die Vorlage zur Kenntnis nehmen. Eine Vorprüfung zur Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung der Stufe 1, während eine detaillierte Prüfung der Treibhausgas-Emissionen nicht mit spezifischen Werten hinterlegt wurde. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Soziales und Wohnen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Bezirkssportanlage Oststadt hier: Planung und Bau eines FunktionsgebäudesZur Vorlage · 1091/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Sport- und Bäderbetriebe Essen sieht die Planung und den Neubau eines Funktionsgebäudes auf der Bezirkssportanlage Oststadt vor. Für das Bauvorhaben ist ein Betrag in Höhe von 2.450.500 Euro netto, einschließlich nicht abziehbarer Vorsteuer, veranschlagt. Die Finanzierung der Investition ist im Haushalt 2024/2025 vorgesehen, wobei für das Jahr 2024 ein Mittelabfluss von 1.500.000 Euro und für das Jahr 2025 ein Betrag von 950.500 Euro angemeldet wurde.
Der Hintergrund des Vorhabens ist der Zustand des bestehenden, etwa 48 Jahre alten Umkleidegebäudes. Laut Verwaltung ist eine Sanierung des Bestands aufgrund der notwendigen Erweiterungen sowie aus wirtschaftlichen und bautechnischen Gründen nicht geeignet. Zudem besteht durch die Umsiedlung des Sportvereins TC Freisenbruch 1900 e. V. von der Sportanlage Bergmannsbusch ein erhöhter Bedarf an Umkleidekapazitäten. Der Abriss des alten Gebäudes und der Neubau sollen die Verkehrssicherungspflicht gewährleisten und einen störungsfreien Trainingsbetrieb ermöglichen.
Das neue Gebäude soll nach aktuellen bautechnischen und energetischen Standards errichtet werden, was unter anderem eine extensive Dachbegrünung sowie den Einsatz von Photovoltaik und Solarthermie umfasst. Die Umsetzung ist als schlüsselfertige Generalunternehmer-Leistung geplant, welche die Planungsleistungen sowie den Bau in modularer Bauweise einschließt. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe sowie den Haupt- und Finanzausschuss und eine Entscheidung durch den Rat der Stadt vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.09.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Nachtragswirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen für das Wirtschaftsjahr 2023Zur Vorlage · 1332/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Nachtragswirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen für das Wirtschaftsjahr 2023 feststellen. Mit diesem Beschlussvorschlag ist die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel aus dem städtischen Haushalt in einer Höhe von bis zu 1.843.758 Euro verbunden. Die Vorlage sieht zudem die Kenntnisnahme der Finanzplanung für den Zeitraum von 2024 bis 2026 vor.
Der zusätzliche Finanzbedarf resultiert aus verschiedenen Kostenentwicklungen im laufenden Jahr. Dazu gehören gestiegene Energiekosten sowie ein erhöhter Aufwand für die Instandhaltung von Gebäuden, Technik und Maschinen. Weitere Faktoren sind die Auswirkungen der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst sowie Kosten für die Personalgestellung an das Deutsche Rote Kreuz zur Wasseraufsicht in Freibädern. Zudem werden Erhöhungen bei Zuschüssen für Badbetriebe in verschiedenen Stadtteilen, Ausgaben für Wach- und Schutzdienste sowie höhere Mietaufwendungen durch einen Umzug der Werkstatt aufgeführt.
Insgesamt belaufen sich die im Nachtragswirtschaftsplan aufgeführten Mehrbedarfe auf rund 2,1 Millionen Euro. Nach Abzug von Zinserträgen und einer zweckgebundenen Zuschusserhöhung verbleibt ein Netto-Mehrbedarf von etwa 1,8 Millionen Euro. Die Finanzierung der überplanmäßigen Mittel soll über das PSP-Element 1.08.02.01.01 erfolgen, welches die Rückzahlung einer Überkompensation der Messe Essen GmbH umfasst.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.09.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (26. Sitzung) — eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.2. Kostenerhöhung für die Durchführung von Verfüllungsarbeiten im Rahmen der Bauvorbereitung der Maßnahme "Bochumer Landstraße/Sachsenring"Zur Vorlage · 1312/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Bauvorbereitung für die Maßnahme „Bochumer Landstraße/Sachsenring“, die den Neuausbau eines Verkehrsknotens sowie die Errichtung eines Nahversorgungszentrums umfasst, wird eine zweite Kostenerhöhung für Verfüllungsarbeiten beantragt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die ursprünglich für die Verfüllungsarbeiten veranschlagten 3.000.000 Euro um 900.000 Euro auf insgesamt 3.900.000 Euro zu erhöhen.
Die Notwendigkeit der Aufstockung ergibt sich aus Veränderungen im Bauablauf und zusätzlichen Anforderungen während der Arbeiten. Im westlichen Abschnitt der Bochumer Landstraße wurden Hohlräume festgestellt, was eine Anpassung der Verkehrssicherung sowie Arbeiten an Lichtzeichenanlagen und die Herstellung der Überfahrbarkeit von Mittelinseln erforderlich machte. Diese Maßnahmen führten zu Mehrkosten von etwa 250.000 Euro. Zudem liegt ein Nachtrag des Auftragnehmers in Höhe von rund 650.000 Euro vor, der Kostensteigerungen bei Lohn- und Verfüllstoffen sowie Bauzeitverlängerungen geltend macht.
Die zusätzlichen Mittel werden vom Amt für Straßen und Verkehr aus dem Haushaltsplan 2023 bereitgestellt. Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Versorgung im Stadtteil Freisenbruch sowie die Entlastung des Verkehrsknotens. Der Beschluss für die eigentlichen Straßenbauarbeiten soll im vierten Quartal 2023 erfolgen, sobald detaillierte Kostenberechnungen auf Basis der Ausschreibungsunterlagen vorliegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 (IGA 2027) - Baubeschluss der Baumaßnahme Emscherpark - Bunt in die Zukunft – Im Grünen AktivZur Vorlage · 1019/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeschluss für die Maßnahme „Emscherpark - Bunt in die Zukunft – Im Grünen Aktiv“ fassen. Das Projekt ist Teil der Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 und sieht die Aufwertung des Emscherparks im Essener Norden vor. Geplant ist die Umgestaltung der ehemaligen Tennisplätze zu Sport-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen, darunter ein Skatepark, eine Funsportanlage mit Pumptrack, Parkour und Bouldern sowie ein Naturerlebnisbereich und eine Hundewiese.
Die Investitionssumme für die Baumaßnahme beläuft sich auf 4.000.000 Euro, wobei die Finanzierung unter dem Vorbehalt einer Förderung durch die Städtebauförderung steht. Geplant ist eine Kostenverteilung, bei der 80 Prozent durch das Ministerium für Heimat, Kultur, Jugend und Soziales (MHKBD) getragen werden und die Stadt einen Eigenanteil von 800.000 Euro leistet. Die jährlichen Unterhaltskosten für die 23.100 Quadratmeter große Fläche werden auf 90.300 Euro geschätzt.
Im Zuge der Planung ist die Übertragung der Fläche von den Sport und Bäderbetriebe Essen an Grün und Gruga vorgesehen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist ab dem Jahr 2025 geplant, wobei ein Bewilligungsbescheid für den Herbst 2024 erwartet wird. Die Vorlage durchläuft die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Stadtentwicklung, -planung und Bauen, Sport- und Bäderbetriebe sowie den Haupt- und Finanzausschuss. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V nimmt die Planung zur Kenntnis.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (24. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.09.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.1Antrag zur Vorlage 1019/2023/6 - Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr - Baubeschluss der Baumaßnahme Emscherpark - Bunt in die Zukunft - Im Grünen Aktiv; Errichtung einer öffentlichen ToilettenanlageZur Vorlage · 1414/2023/FDP · Antrag FDP
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1414/2023/FDP einen Antrag zur Errichtung einer öffentlichen Toilettenanlage im Rahmen der Baumaßnahme Emscherpark „Bunt in die Zukunft – Im Grünen Aktiv“ eingebracht. Das Projekt steht im Zusammenhang mit der Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr.
Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung ergänzend zur Vorlage 1019/2023/6 ein Konzept für öffentliche Toiletten prüft und dieses nach Möglichkeit umsetzt. In der Begründung wird angeführt, dass öffentliche Toiletten zur Aufenthaltsqualität beitragen und für Besucher der Baumaßnahme wichtig sind.
Der Antrag ist zur Beratung in verschiedenen Gremien vorgesehen, darunter der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen. Zudem sollen der Haupt- und Finanzausschuss sowie die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V einbezogen werden, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — zurückgezogen
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (24. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 19.09.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (26. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 05.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: Antrag zurückgezogen - 12.Fortführung des TurnhallensanierungsprogrammsZur Vorlage · 0313/2023/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft (0313/2023/7) sieht die Fortführung des Turnhallensanierungsprogramms der Stadt Essen vor. Gegenstand der Vorlage ist die Beauftragung von Planungsleistungen zur Erarbeitung der Leistungsphase 3, also der Kostenberechnung, für die Generalsanierung von fünf Turnhallen sowie den Neubau einer Turnhalle. Die betroffenen Standorte umfassen das Berufskolleg West, den Abzweig des Gymnasiums Borbeck, die Erich Kästner-Gesamtschule, das Maria-Wächtler-Gymnasium sowie die Berliner Schule. Zusätzlich ist der Neubau der Turnhalle der Tiegelschule vorgesehen.
Die Honorarkosten für diese Planungsleistungen belaufen sich auf insgesamt 2.680.000 Euro. Für die Umsetzung ist vorgesehen, 1.500.000 Euro als außerplanmäßige Mittel im Jahr 2023 bereitzustellen, wobei pro Projekt jeweils 250.000 Euro veranschlagt sind. Die verbleibenden 1.180.000 Euro sollen über Verpflichtungsermächtigungen finanziert werden. Die Finanzierung erfolgt über das Projekt „Neubauprogramm Schulerweiterung (Pool-Topf)“. Die Kosten verteilen sich auf sechs verschiedene PSP-Elemente.
Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) soll mit der Durchführung als Generalübernehmer beauftragt werden, wobei das Honorar 7 Prozent der Kosten nach Abschluss der Leistungsphase 3 beträgt. Die Vorlage führt zudem kalkulatorische Kosten für Zinsen in Höhe von 57.620 Euro und Abschreibungen von 44.667 Euro auf. Als rechtliche Grundlage wird die Verpflichtung der Stadt als Schulträger zur Bereitstellung notwendiger Einrichtungen gemäß § 79 Schulgesetz angeführt. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv. Der Rat der Stadt Essen soll die Beauftragung beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.09.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Ausbau des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes hier: Umsetzungsstand zur V. Staffel des Kita-AusbauprogrammsZur Vorlage · 0523/2023/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur V. Staffel des Kita-Ausbauprogramms befasst sich mit dem Umsetzungsstand zur Erfüllung der Versorgungsquote, die für Kinder unter drei Jahren bei 40 % und für Kinder über drei Jahren bei 100 % liegt. Zur Deckung eines zusätzlichen Bedarfs von 1.695 Plätzen sieht der Beschlussvorschlag eine Erhöhung des Investitionsvolumens von 35,51 Mio. € um 10,33 Mio. € auf insgesamt 45,84 Mio. € vor. Damit einhergehend sollen die Kostenerhöhungen in den einzelnen Projekten genehmigt werden. Die Erhöhungen resultieren aus Baupreiserhöhungen sowie technischen Anpassungen an verschiedenen Standorten.
Im Bereich der Neubauprojekte werden spezifische Kostenentwicklungen aufgeführt. Am Loskamp 30 steigen die Kosten für 84 Plätze von 3,6 Mio. € auf 6,88 Mio. €, wobei die Fertigstellung für Anfang 2025 geplant ist. Am Von-Ossietzky-Ring erhöhen sich die Kosten für 102 Plätze von 4,6 Mio. € auf 7,3 Mio. €, wobei sich der Fertigstellungstermin von März auf Sommer 2025 verschiebt. Für den Erikapfad 12 werden Gesamtkosten von 4,7 Mio. € bis März 2024 prognostiziert. Das Projekt in der Danziger Straße ruht bis Herbst 2023, während die Raumerstraße 61 weiterhin als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird.
Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt über den Pool-Topf 5.600500. Die Verwaltung wird ermächtigt, Planung und Ausführung innerhalb des Finanzrahmens eigenverantwortlich zu regeln. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen die Vorlage empfehlen; der Jugendhilfeausschuss und die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke II, III, V und VII sollen die Vorlage zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Fischlaker Schule, Bernhardstraße 25, Rückbau Pavillon und Errichtung ErsatzneubauZur Vorlage · 0938/2023/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Rückbau eines nicht mehr nutzbaren Pavillons sowie die Errichtung eines Ersatzneubaus an der Fischlaker Schule beschließen. Da eine Sanierung des bestehenden Gebäudes aufgrund statischer Mängel weder wirtschaftlich noch baulich realisierbar ist, ist ein zweigeschossiger Anbau in Modulbauweise vorgesehen. Das Vorhaben umfasst eine Bruttogrundfläche von etwa 636 Quadratmetern und bietet Platz für Unterrichtsräume, Mehrzweckräume sowie Funktionsbereiche wie Lager- und Sanitärräume.
Durch den Neubau werden auch die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt, unter anderem durch die Installation eines Aufzugs, der das Obergeschoss des Hauptgebäudes erschließt. Die bauliche Umsetzung folgt energetischen Vorgaben in Anlehnung an die Passivhausbauweise. Der bestehende Spielplatzbereich bleibt von der Maßnahme unberührt.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 3,6 Millionen Euro. Die Finanzierung soll über die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 durch Mittelumschichtungen und budgetneutrale Anmeldungen erfolgen. Der Rückbau der Fläche soll bis Mai 2024 abgeschlossen sein, während die Fertigstellung des Ersatzneubaus für Ende April 2025 geplant ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 29.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (20. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) hier: Maßnahmen in Essen, Bericht über die Budgetentwicklung im 1. Halbjahr 2023Zur Vorlage · 1000/2023/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht über die Umsetzung der Förderprogramme KInFöG NRW und „Gute Schule 2020“ in Essen umfasst die Budgetentwicklung des ersten Halbjahres 2023. Im Rahmen des Programms KInFöG Kapitel 1 konnten 55 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 64,3 Millionen Euro abgeschlossen und abgerechnet werden. Die Mittel wurden für verschiedene Objekte wie Schulen, Kindertagesstätten, Sporthallen, Schwimmbäder sowie Straßen und Verwaltungsgebäude eingesetzt.
Das Programm KInFöG Kapitel 2 umfasst ein Gesamtfördervolumen von etwa 56,7 Millionen Euro, wovon bisher rund 31 Prozent abgerufen wurden. Während fünf der insgesamt 26 Maßnahmen bereits beendet und abgerechnet sind, befinden sich 21 Projekte in der Bauausführungsphase. Die vollständige Umsetzung und Abrechnung wird bis Ende 2025 erwartet.
Für das Programm „Gute Schule 2020“ wurde der Kreditrahmen von 81,4 Millionen Euro bereits in vier Tranchen vollständig abgerufen. Der Verwendungsnachweis für die dritte Tranche in Höhe von etwa 5,5 Millionen Euro wurde bei der NRW.BANK eingereicht. Für die letzte Tranche über rund 39,7 Millionen Euro ist die Vorlage des Verwendungsnachweises bis November 2024 vorgesehen. Stand Juni 2023 sind bereits knapp 15 Millionen Euro durch bezahlte Rechnungen nachgewiesen, während weitere etwa 53 Millionen Euro durch Auftragsvergaben gebunden sind. Der Abschluss der Maßnahmen ist für Ende 2024 geplant.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - B.Nicht öffentlicher Teil
- 16.Mitteilungen der Verwaltung
- 16 a.Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung zur Sanierung des Basements unter dem Willy-Brandt-PlatzErgebnis: einstimmig empfohlen
- 17.Anpassung des Vertrages über die Unterbringung von Fund- und Verwahrtieren sowie den Betrieb der Tierkörpersammelstelle mit dem Tierschutzverein Groß-Essen e.V. als Auftragnehmer vom 28.12.2015Ergebnis: einstimmig empfohlen
- 18.Errichtung einer Grundschule im Großraum Rüttenscheid hier: Ermächtigung zum Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem TeilnahmewettbewerbErgebnis: abgesetzt/vertagt
- 19.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil